BRUCHSALER KULTURFENSTER
Anhängliche Vierbeiner
Jeden Donnerstag laden das Städtische Museum und das Stadtarchiv zum Blick durch das „Bruchsaler Kulturfenster“ ein. In dieser Woche stellt Dr. Tamara Frey vom Stadtarchiv einen Pressetext vom Jahr 1853 vor.
Heute gibt es in vielen Kirchengemeinden regelmäßig stattfindende Haustier-Gottesdienste, bei denen die Tiere gesegnet werden können; vor 150 Jahren schob man dem aufkommenden Trend, Hunde mit in die Kirche zu nehmen, rigide einen Riegel vor. Davon berichten zwei Artikel aus dem „Bruchsaler Wochenblatt“ von 1853, die wir Ihnen heute vorstellen möchten.
Eine skurrile Beschwerde ist es schon: Ein anonymer Einsender beschwerte sich am 10. Mai 1853, dass Leute ihre Hunde mit in die Kirche zum Gottesdienst nähmen und dadurch andere Personen bei der Andacht stören würden. Dies zeuge seiner Meinung nach von mangelndem Respekt und sei eine Entweihung des Ortes. Die Beschwerde scheint Kreise gezogen zu haben, denn nur wenige Tage später, am 14. Mai 1853, rügt dann auch das Großherzogliche Oberamt das Verhalten der Hundehalter, schreibt aber auch, wahrscheinlich um De-Eskalation bemüht, dass die Hunde wohl oft ihren Besitzern dorthin nachlaufen würden. Wer also in Zukunft seine Hunde in die Kirche mitnehme oder nicht dafür sorge, dass sie ihm nicht dahin nachlaufen können, müsse mit einer „unnachsichtigen“ Geldstrafe von 2 Gulden rechnen.
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