Silvester und Neujahr
Stadt Bruchsal schränkt Zusammenkünfte ein

Bruchsal (PM) | An Silvester gelten zwischen dem 31. Dezember, 15 Uhr und 1. Januar, 9 Uhr in Bruchsal an einigen Orten Einschränkungen. Die Stadt erlässt auf Grundlage von Paragraf 17b der Corona-Verordnung des Landes eine Allgemeinverfügung, die Zusammenkünfte auf bestimmten öffentlichen Plätzen auf zehn Personen beschränkt. Dort gilt ebenso ein Pyrotechnikverbot.
„Ich appelliere an die Menschen in Bruchsal, sich solidarisch mit der Belastungssituation in der Stirumklinik zu zeigen“, sagt Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick. „Bitte verzichten Sie auf das Abfeuern von Böllern und Feuerwerk und meiden Sie größere Ansammlungen“.

Ein Alkoholverbot werde nicht erlassen. „Das Anstoßen mit einem Glas Sekt gehört zu Silvester dazu“, so Cornelia Petzold-Schick weiter.

Maximal zehn Personen auf öffentlichen Plätzen

Die Auswahl der Plätze, an denen die Versammlungseinschränkungen sowie das Pyrotechnikverbot gelten, wurde aufgrund von Erfahrungen aus den vergangenen Jahren und in Absprache mit der Polizei getroffen.

Mit der für Silvester und Neujahr geltenden Beschränkung von privaten Zusammenkünften auf zehn Personen im Freien orientiert sich die Stadt Bruchsal an der von der Corona-Verordnung vorgesehen maximal zulässigen Personenzahl in Innenräumen.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Bruchsal gilt aufgrund ihrer Eilbedürftigkeit am Tag ihrer Veröffentlichung, 30. Dezember, als bekannt gegeben und tritt mit Ablauf des 2. Januar außer Kraft.

Die Allgemeinverfügung ist unter www.bruchsal.de/ortsrecht abrufbar.

Geltungsbereich der Verbote

a. Fußgängerzone, Bürgerpark, Otto-Oppenheimer-Platz und Kübelmarkt;
b. Luisenpark;
c. Bahnhof mit Vorplatz, Busbahnhof und Unterführung bis Am Alten Güterbahnhof, Viktoriapark,
Bahnhofsplatz, Europaplatz und Bahnhofstraße mit Busbahnhof;
d. Schloss mit Gymnasiumsplatz, Ehrenhof und Schlossgarten;
e. Belvedere und Andreasstaffel (oben);
f. Spiegelplatte oberhalb der Weiherbergstraße;
g. Hardfeldplatz;
h. Michaelsberg, Kuppe und Parkplatz;
i. Baggersee Untergrombach, Fußwege um den See, Liegewiese und Parkplatz;
j. Baggersee Büchenau, Liegewiese und Fußweg entlang dem See;
k. Marktplatz Heidelsheim.

Aktuelle Infos und Pressemeldungen gibt es auch auf der Homepage der Stadt Bruchsal sowie auf Facebook.

Autor:

Pressestelle Stadt Bruchsal aus Bruchsal

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