Informationsveranstaltung des Pflegestützpunktes in Bruchsal
Vorsorgevollmacht in Abgrenzung zum Betreuungsverfahren
Bruchsal. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Perspektiven des Älterwerdens“ lädt der Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe am Standort Bruchsal am Mittwoch, 5. Februar, 17 Uhr, zu einem Vortrag in Kooperation mit dem Katholischen Verein für Soziale Dienste (SKM) im Landkreis Karlsruhe ein. Petra Schaab vermittelt die wesentlichen Grundlagen zum Betreuungsverfahren in Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ermöglichen es, die Selbstbestimmung und Handlungsfähigkeit auch im Alter und bei Krankheit zu sichern. Dafür ist es erforderlich, eine vertraute Person zu bevollmächtigen. Diese ist dann im Falle eines Unvermögens entscheidungsberechtigt und vertritt die Interessen desjenigen, der ihm die Vollmacht erteilt hat. Ist keine Vorsorgevollmacht vorhanden oder greift diese nicht, kann im Falle des eigenen Unvermögens beim zuständigen Amtsgericht ein Betreuungsverfahren angeregt werden, sodass ein rechtlicher Betreuer die erforderlichen Aufgaben übernimmt.
Die Veranstaltung findet im Raum B019 im Rathaus am Otto-Oppenheimer Platz 5 in Bruchsal statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Platzzahl begrenzt ist. ps
Weitere Informationen:
Für Anregungen, Fragen und Rückmeldungen stehen die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes zur Verfügung unter: pflegestuetzpunkt.bruchsal@landratsamt-karlsruhe.de oder 0721 93670490.
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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