Die ersten Knöllchen drohen
Moritz fahren ist nicht schwer, Moritz parken scheinbar sehr...
Bruchsal. Seit einigen Wochen ist der E-Roller Moritz in Bruchsal unterwegs - durchsaus mit positiver Resonanz. Weniger positiv sehen die Bruchsaler Ordnungshüter die Plätze, an denen die Roller bisweilen nach der Nutzung abgestellt werden. So endet nach drei Monaten die Schonfrist der wohlwollenden Toleranz, die ersten Knöllchen drohen – zunächst den Stadtwerken, die dann aber den jeweils letzten Nutzer, der per App den E-Roller gemietet hatte, zur Kasse bitten müssten. Folglich sollte man im ureigensten Interesse nach der Fahrt mit Moritz darauf achten, wo man den E-Roller innerhalb der komfortablen Free Floating Zone parkt.
Wo also darf man den E-Roller parken? Im Prinzip überall innerhalb der Free-Floating-Zone. Es versteht sich von selbst, dass dabei weder Ein- und Ausfahrten, noch Privat- und schon gar nicht Behindertenparkplätze blockiert werden dürfen. Auch Fußgängerzonen dürfen nicht zu Parkplätzen umfunktioniert werden.
Zudem muss der E-Roller für alle zugänglich abgestellt werden, das heißt die private Garage oder der Hinterhof sind keine Option. Die mangelnde Zugänglichkeit stünde im krassen Widerspruch zum „Sharing“ – also zum Teilen mit anderen Nutzern. Im Zusammenhang mit Gehwegen ist zu beachten, dass Moritz nur in Ausnahmefällen dort abgestellt werden darf und auch nur dann, wenn eine Restbreite von mindestens 1,20 Meter für Fußgänger, Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Rollator oder Rollstuhlfahrer gewährleistet ist.
Man sollte die E-Roller generell so abstellen, dass man andere Verkehrsteilnehmer nicht in irgendeiner Form behindert. Am besten versetzt man sich in die jeweilige Perspektive der anderen. Insgesamt gilt es, den gesunden Menschenverstand, der uns allen zu eigen sein sollte, auch zu nutzen. Das erleichtert auf alle Fälle das Miteinander! ps
Autor:Laura Seezer aus Mannheim |
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