Weitere Lockerungen für den Einzelhandel
Shopping in Bruchsal normalisiert sich
Bruchsal. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Infektionen im Landkreis Karlsruhe hat an fünf aufeinander folgenden Tagen den maßgeblichen Schwellenwert von 50 unterschritten, teilt der Gewerbeverein Branchenbund Bruchsal B3 mit. Damit treten ab dem heutigen Montag, 31. Mai, weitere Lockerungen in Kraft.
Für den Einzelhandel gilt dann:
• Der gesamte Einzelhandel darf öffnen, wobei Vorgaben zu beachten sind wie beispielsweise Begrenzungen der Kundenzahl abhängig von der Ladenfläche
• Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind nicht erlaubt. Die Testpflicht für Kundinnen und Kunden entfällt. rk/ps
Hinweis:
Diese Aussetzung der Testpflicht gilt lediglich für den Einzelhandel. Auflagen der Öffnungsschritte, wie etwa die allgemeine Maskenpflicht oder die Testpflicht in anderen Bereichen bestehen weiter.
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.