Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis
Aktuelle Corona-Fallzahlen
Coronavirus. Die neuesten Corona-Fallzahlen für den Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg wurden am Montag, 8. März vom Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises bekanntgegeben (Stand 7.05 Uhr). Die Summe der Coronavirus-Infektionen liegt derzeit bei 19.469 Personen. Seit der letzten Veröffentlichung sind 19 weitere Fälle hinzugekommen. *
Im Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg sind nach aktuellem Stand 591 Personen mit einer aktiven Corona-Infektion in sich in Quarantäne. Mittlerweile gelten bereits 18.462 Personen nach aktuellem Stand als genesen. Im Rhein-Neckar-Kreis und Heidelberg sind insgesamt 416 Personen an oder mit Covid-19 verstorben.
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Die aktuellen Fallzahlen gibt es immer unter www.wochenblatt-reporter.de/fallzahlen-rhein-neckar-kreis
Fallzahlen und Inzidenzwert im Rhein-Neckar Kreis
Der Rhein-Neckar-Kreis meldete dem Robert-Koch-Institut bisher 15.547 Covid-19-Fälle, das sind 11 Infektionen mehr als zum Zeitpunkt der letzten Meldung. Im Kreis sind 14.731 Personen genesen, es gibt 454 akute Fälle. Im Rhein-Neckar-Kreis sind bis heute 362 Menschen im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verstorben. Der Inzidenzwert liegt bei 39,2 und damit nicht mehr in der Alarmstufe Rot.
Fallzahlen und Inzidenzwert in Heidelberg
Im Gebiet der Stadt Heidelberg wurden seit Beginn der Coronavirus Pandemie 3.922 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. In Heidelberg gelten derzeit 3.7311 Personen als genesen, es gibt 137 aktive Fälle. Die Stadt Heidelberg bestätigte bis heute 54 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Der Inzidenzwert am Montag beträgt 47,1.
Mutation im Rhein-Neckar-Kreis und Heidelberg
282 bestätigte Nachweise von Coronavirus-Varianten
Nach Stand von Dienstag, 2. März, sind dem Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, insgesamt 604 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Fälle bekannt, bei denen Varianten festgestellt wurden. Die Fälle verteilen sich auf 49 Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg, wobei viele Fälle bereits abgeschlossen waren und erst im Nachgang sequenziert wurden. So war die erste Person im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes, bei der im Nachgang durch eine Untersuchung des Universitätsklinikums der Nachweis einer Virusvariante vorlag, kurz vor Weihnachten positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet worden.
Bei 266 der momentan 489 aktiven Fälle im Rhein-Neckar-Kreis wurden Virus-Varianten detektiert. 104 davon sind der Variante B.1.1.7 (sogenannte britische Variante), 4 der Variante B.1.351 („südafrikanische Variante“) sowie in 19 Fällen einer weiteren Variante zuzuordnen. In Heidelberg gehen ebenfalls mehr als die Hälfte, nämlich 55 der 104 aktiven Fälle auf eine Infektion mit einer Virusvariante zurück. 34 davon sind der Variante B.1.1.7 sowie in 3 Fällen einer weiteren Variante zuzuordnen. Alle restlichen Varianten-Proben sind noch nicht vollständig sequenziert.
„Die Zahlen machen deutlich, dass die Virusvarianten überall in der Region vorhanden sind und die Neuinfektionen nur noch zu weniger als die Hälfte auf den Wildtyp zurückzuführen sind“, sagt Dr. Andreas Welker, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes. Man beobachte diese Entwicklung sehr genau, denn nach wie vor sei nicht klar, inwiefern sich durch die Virusvarianten der Schweregrad der Erkrankung und die Übertragbarkeit im Vergleich zum normalen Coronavirus möglicherweise verändern können. „Der englische Ausdruck ,Variant of Concern‘ (besorgniserregende Variante) trifft es ganz gut“, so Dr. Welker. Sollten die Varianten wirklich für einen erhöhten R-Wert – dieser gibt an, wie viele Menschen ein Infizierter im Schnitt ansteckt – sorgen, sei es umso wichtiger, die AHAL-Regeln (Abstand halten, Hygiene-Maßnahmen beachten, im Alltag geeignete Schutzmasken tragen, regelmäßig lüften) zu beachten.
Keine nächtliche Ausgangssperre mehr im Rhein-Neckar-Kreis
Landratsamt hebt Allgemeinverfügung auf – mit Wirkung am Freitag um 0 Uhr
Der Rhein-Neckar-Kreis hob die Allgemeinverfügung zur Umsetzung regionaler Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit Wirkung vom 5. März 2021, 0 Uhr, auf. Das bedeutet, dass seit diesem Zeitpunkt der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft im Landkreis auch nachts wieder gestattet ist. Es gelten ansonsten weiterhin die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg und besonders die Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene-Maßnahmen beachten, im Alltag geeignete Schutzmasken tragen)
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz bezogen auf den Landkreis lag von Dienstag, 2. März, bis Donnerstag, 4. März, laut Landesgesundheitsamt (LGA) jeweils unter 50 (02. März: 49,4; 03. März: 48,1; 04. März: 45,6). Entsprechend Ziffer I. 3. der Allgemeinverfügung hebt das Landratsamt diese auf, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner, bezogen auf den Rhein-Neckar-Kreis, an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. Diese Voraussetzung liegt mit den heute bekanntgewordenen – und maßgeblichen – Zahlen des LGA vor.
„Ich danke den Einwohnerinnen und Einwohnern im Rhein-Neckar-Kreis für ihr besonnenes Verhalten, welches diese Lockerungen ermöglicht und hoffe sehr, dass es gelingt, die Zahl der Neuinfektionen in den nächsten Wochen stabil zu halten oder sogar noch weiter nach unten zu bringen“, sagt Landrat Stefan Dallinger. „Es kommt aber weiterhin auf das Verhalten jedes Einzelnen an. Ich appelliere an alle, sich weiterhin solidarisch zu verhalten und die bekannten Hygieneregeln zu beachten. Nur so gelingt es uns gemeinsam, die gerade gewonnenen Freiheiten zu sichern und den Weg in unser altes Leben ohne Corona gemeinsam zu gehen.“
Weitere Informationen und die Aufschlüsselung nach Kommunen gibt es beim Gesundheitsamt unter www.rhein-neckar-kreis.de.
*Wie das Landratsamt mitteilt, sind darunter auch Fälle, die sich zum Zeitpunkt des Befundes in Heidelberg oder im Rhein-Neckar-Kreis aufgehalten haben und durch das Gesundheitsamt bearbeitet wurden. Die Fallzahlen des Landesgesundheitsamtes hingegen beziehen sich auf die Meldeadressen der Personen und können daher von denen des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis veröffentlichten Zahlen abweichen. ps
Autor:Kim Rileit aus Ludwigshafen | |
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