Rhein-Neckar-Kreis und Heidelberg
Update - neue Corona-Regeln

Die aktuellen Coronavirus-Fallzahlen für die Region | Foto: Dr StClaire auf Pixabay
  • Die aktuellen Coronavirus-Fallzahlen für die Region
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Interaktive Karte: Corona-Inzidenzen in der Region

Coronavirus. Die neuen Corona-Fallzahlen für den Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg wurden am Montag, 15. März vom Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises bekanntgegeben (Stand 7 Uhr). Die Summe der Coronavirus-Infektionen liegt derzeit bei 19.841 Personen. Seit der letzten Veröffentlichung sind 11 weitere Fälle hinzugekommen. *

Im Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg gibt es aktuell 589 Personen, bei denen eine aktive Corona-Infektion nachgewiesen wurde. Sie befinden sich in sich in Quarantäne. Mittlerweile gelten bereits 18.835 Personen nach aktuellem Stand als genesen. Im Rhein-Neckar-Kreis und Heidelberg sind insgesamt 417 Personen an oder mit Covid-19 verstorben.

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Die aktuellen Fallzahlen gibt es immer unter
www.wochenblatt-reporter.de/fallzahlen-rhein-neckar-kreis 

Fallzahlen und Inzidenzwert im Rhein-Neckar Kreis

Der Rhein-Neckar-Kreis meldete dem Robert-Koch-Institut bisher 15.854 Covid-19-Fälle, das sind 11 Infektionen mehr als zum Zeitpunkt der letzten Meldung. Im Kreis sind 15.024 Personen genesen, es gibt 467 akute Fälle. Im Rhein-Neckar-Kreis sind bis heute 363 Menschen im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verstorben. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 56 und damit erneut in der Alarmstufe Rot. 

Rücknahme der Lockerungen der Corona-Regeln im Rhein-Neckar-Kreis

Gesundheitsamt stellt Überschreiten des 50er-Inzidenzwerts an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Rhein-Neckar-Kreis fest. Nun werden einige Lockerungsschritte zurückgenommen.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat festgestellt, dass im Landkreis laut Landesgesundheitsamt (LGA) die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge den Wert von 50 überschritten hat (13. März: 56,7; 14. März: 57,8; 15. März: 64,0). Das Feststellen des Überschreitens ist nach der der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg durch das Gesundheitsamt unverzüglich ortsüblich bekannt zu machen – dies ist auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter dem Punkt „Bekanntmachungen“ erfolgt – und dem Sozialministerium zu melden. Das Überschreiten der kritischen Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen hat zur Folge, dass einige Lockerungsschritte wieder zurückgenommen werden müssen.

Das Gesundheitsamt hat bei der Bewertung des Infektionsgeschehens gemäß § 20 Abs. 7 Satz 2 CoronaVO auch die „Diffusität des Infektionsgeschehens“ zu berücksichtigen, also ob und inwieweit insbesondere sogenannte „Cluster“ (größere zusammenhängende Ausbruchsgeschehen) für den Anstieg der 7-Tage-Inzidenz mitverantwortlich sind. „Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es derzeit jedoch keine größeren Corona-Ausbrüche, so dass sich das Infektionsgeschehen in den Städten und Gemeinden eher diffus darstellt. Daher müssen wir den in der Corona-Verordnung des Landes vorgesehenen nächsten Schritt gehen“, erläutert Landrat Stefan Dallinger.

Konkret bedeutet dies: Ladengeschäfte dürfen nur betreten werden, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben wurden. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen ebenfalls nur mit vorheriger Buchung besucht werden. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport im Freien und in geschlossenen Räumen ist nur noch mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten bzw. Gruppen von maximal 20 Kindern bis ein-schließlich 14 Jahren zulässig. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen müssen ihren Betrieb wieder komplett einstellen. Diese aus der öffentlichen Bekanntmachung entstehenden Rechtsfolgen ergeben sich aus der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und gelten ab Mittwoch, 17. März.

„Die erneuten Einschränkungen sind bedauerlich, aber das schnelle Über-schreiten des 50er-Inzidenzwerts zeigt leider deutlich, dass die Pandemie noch lange nicht vorüber ist. 37 Prozent aller aktiven Fälle im Rhein-Neckar-Kreis sind bereits auf die britische Coronavirus-Variante zurückzuführen. Es steht zu befürchten, dass sie wirklich ansteckender als der Wildtyp ist. Daher sind Kontaktreduzierungen nach wie vor das wirksamste Mittel um sich vor einer Ansteckung zu schützen“, so Landrat Dallinger abschließend.

Heidelberg: Fallzahlen und Inzidenzwert in 

Im Gebiet der Stadt Heidelberg wurden seit Beginn der Coronavirus Pandemie 3.987 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. In Heidelberg gelten derzeit 3.811 Personen als genesen, es gibt 122 aktive Fälle. Die Stadt Heidelberg bestätigte bis heute 54 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Der Inzidenzwert am Montag beträgt 40,3.

Mutation im Rhein-Neckar-Kreis und Heidelberg

282 bestätigte Nachweise von Coronavirus-Varianten
Nach Stand von Dienstag, 2. März, sind dem Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, insgesamt 604 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Fälle bekannt, bei denen Varianten festgestellt wurden. Die Fälle verteilen sich auf 49 Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg, wobei viele Fälle bereits abgeschlossen waren und erst im Nachgang sequenziert wurden. So war die erste Person im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes, bei der im Nachgang durch eine Untersuchung des Universitätsklinikums der Nachweis einer Virusvariante vorlag, kurz vor Weihnachten positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet worden.

Bei 266 der momentan 489 aktiven Fälle im Rhein-Neckar-Kreis wurden Virus-Varianten detektiert. 104 davon sind der Variante B.1.1.7 (sogenannte britische Variante), 4 der Variante B.1.351 („südafrikanische Variante“) sowie in 19 Fällen einer weiteren Variante zuzuordnen. In Heidelberg gehen ebenfalls mehr als die Hälfte, nämlich 55 der 104 aktiven Fälle auf eine Infektion mit einer Virusvariante zurück. 34 davon sind der Variante B.1.1.7 sowie in 3 Fällen einer weiteren Variante zuzuordnen. Alle restlichen Varianten-Proben sind noch nicht vollständig sequenziert.

Weitere Informationen und die Aufschlüsselung nach Kommunen gibt es beim Gesundheitsamt unter www.rhein-neckar-kreis.de.

*Wie das Landratsamt mitteilt, sind darunter auch Fälle, die sich zum Zeitpunkt des Befundes in Heidelberg oder im Rhein-Neckar-Kreis aufgehalten haben und durch das Gesundheitsamt bearbeitet wurden. Die Fallzahlen des Landesgesundheitsamtes hingegen beziehen sich auf die Meldeadressen der Personen und können daher von denen des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis veröffentlichten Zahlen abweichen. ps

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Autor:

Kim Rileit aus Ludwigshafen

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