Illegales Abstellen kostet min. 20 Euro
Auch in Durlach: Knöllchen für falsches Gehwegparken
Durlach. Ab Mitte Oktober versieht das Ordnungs- und Bürgeramt (OA) Kraftfahrzeuge, die illegal auf dem Gehweg stehen, auch in Durlach mit einem „Knöllchen“ über 20 Euro. Steht das Auto länger als eine Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg, werden 30 Euro fällig.
Nach der Straßenverkehrsordnung ist Gehwegparken (ohne Markierung) verboten. Darauf wurde die Stadtverwaltung von den Landesbehörden immer wieder hingewiesen und überprüfte in den vergangenen beiden Jahren in allen Stadtteilen die Parkgewohnheiten. Künftig gilt: Ausnahmen von dieser Regelung gibt’s nur, wo eine Markierung oder Beschilderung ausdrücklich das legale Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gehweg erlaubt.
Damit endet die anwohnerfreundliche und langjährige tolerierte Praxis in der Fächerstadt. Zum Glück für viele Anwohner in den engen Stadtteilen schauten die städtischen Dienststellen mitunter genauer hin, prüften unter Beteiligung der Ämter, wo und wie eine Legalisierung des Gehwegparkens möglich war. Allerdings wurden – entgegen der städtischen Ankündigung – nicht alle Bürgerhinweise eingearbeitet oder beantwortet.
Wo auf der Straße einseitig geparkt wird, darf auf der gegenüberliegenden Seite nur geparkt werden, wenn die verbleibende Fahrgasse 3,10 Meter beträgt. Diese Breite benötigen Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr und auch die Müllabfuhr für die Anfahrbarkeit der jeweiligen Straßenabschnitte. oa
Infos: www.karlsruhe.de/gehwegparken
Autor:Jo Wagner |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.