Kommentar zum Vorkaufsrecht in Kerzenheim: Enge Grenzen
von Roland Kohls
Kerzenheim.An dieser Geschichte vom Verkauf der ehemaligen Bäckerei ist doch einiges seltsam. Bedenken der Gemeinde gibt es ja oft, aber verhindert in aller Regel nicht den Verkauf von Immobilien. Dass auf Metin Aksoys Vorschlag, die Bedenken auszuräumen, überhaupt nicht eingegangen wird, ist unverständlich. Verständlich ist dagegen, dass man da auf die Idee kommt, dass die Gemeinde andere Gründe für ihre ablehnende Haltung hat.
Dass die Gemeinde schließlich das Vorkaufsrecht zieht, könnte ihr noch auf die Füße fallen. Der Gesetzgeber hat diesem Recht der Kommunen sehr enge Grenzen gesetzt. Ein Dorfladen gehört nicht unbedingt zu den genuinen Aufgaben von Gemeinden. Ein Vorkaufsrecht wird es kaum rechtfertigen, wage ich auch als Nicht-Jurist zu prophezeien.
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Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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