Zeitlich befristete Maßnahme der Förderung in der Corona-Pandemie
Grünes Licht für Heizstrahler
Ettlingen. Kaum ein Gast hat in Zeiten von Corona das große Bedürfnis, wenn es kühler am Abend wird, drinnen im Restaurant zu sitzen. Wie jedoch die Außengastronomie im Herbst und Winter verlängern, damit es nicht erneut zu Umsatzeinbußen kommt? Heizstrahler wären die Lösung.
Deshalb plädierte Ettlingens Oberbürgermeister Johannes Arnold auch für eine großzügige Regelung nicht nur bei den Strahlern, sondern auch bei kleinen Zelten – jedoch zeitlich befristet. Auch wenn er Heizstrahler für ökologisch und optisch falsch hält, in dieser Ausnahmesituation müsse man „nach Lösungen suchen, dass die Betriebe, die auch und gerade für Leben in der Altstadt sorgen, erhalten bleiben“, so Arnold: „Insolvenzen und Leerstände müssen wir unbedingt verhindern.“
Eine Änderung der Altstadtsatzung ist dabei aber nicht notwendig. Es geht um die Richtlinie zur Sondernutzung auf Außenflächen, dies könne mit Ausnahmen und Befreiungen ohne Gemeinderats-Beschluss ausgelegt werden. Jedoch war es Arnold wichtig, den Gemeinderat in die Entscheidung einzubinden. Keine Steine in den Weg legen möchten die Vertreter des Gemeinderates den Wirten, die ein wichtiger Faktor für den Erhalt einer lebendigen Innenstadt seien. Als Corona-bedingte zeitlich befristete Unterstützung halte man die Ausnahmereglung für vertretbar, so der Tenor.
Infos: Gemeinsam mit dem Planungs- sowie dem Ordnungs- und Sozialamt werden nun Individuallösungen besprochen und abgestimmt, www.ettlingen.de
Autor:Jo Wagner |
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