Auf Parkplatz fremdes Fahrzeug gestreift
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt
Frankenthal. Wie die Polizeiinspektion Frankenthal mitteilt, parkte am 29. Juni zwischen 12.30 und 15.10 Uhr die Fahrerin eines silberfarbigen VW Passat ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz des Real-Marktes in Frankenthal-Studernheim. Als sie zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, stellte sie einen Schleifschaden an der linken Fahrzeugseite fes. Der Unfallverursacher war bereits geflüchtet, ohne sich um den entstandenen Sachschaden in Höhe von etwa 500 Euro zu kümmern.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. "Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei." ps
Autor:Sibylle Schwertner aus Frankenthal |
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