Stadtverwaltung Frankenthal informiert
Kein verkaufsoffener Sonntag am 29. März in Frankenthal
Frankenthal. Vor dem Hintergrund der vergangenen Rechtsprechung (Oberverwaltungsgericht Koblenz) haben sich die Voraussetzungen für die verkaufsoffenen Sonntage weiter konkretisiert und verschärft. Bürgermeister Bernd Knöppel führte zu dieser Thematik mehrere Gespräche. Unter Abwägung aller Gesichtspunkte kann daher kein verkaufsoffener Sonntag am 29. März während des Frühjahrsmarktes stattfinden.
„Das Risiko ist zu groß, dass die Veranstaltung sonst kurzfristig abgesagt werden müsste“, erklärt Bürgermeister Knöppel. Die Stadtverwaltung Frankenthal wird demnach keine Rechtsverordnung erlassen, gegen die im nächsten Schritt geklagt werden könnte.
Bei einem Treffen mit dem City- und Stadtmarketingverein am 27. Februar wurden bereits mögliche Alternativen für einen verkaufsoffenen Sonntag diskutiert. Diese werden in Absprache mit allen Beteiligten zur Zeit geprüft.
Voraussetzungen für verkaufsoffene Sonntage
Die sogenannte Anlassveranstaltung, das heißt der Frühjahrsmarkt in Frankenthal, muss den Sonntag an sich prägen. Die Ladenöffnung darf nur der Annex zu dieser Veranstaltung sein. Die Öffnung der Geschäfte muss in dem räumlichen Umfeld der anlassgebenden Veranstal-tung stattfinden. Der Frühjahrsmarkt auf dem Festplatz steht – nach Einschätzung von Bür-germeister Bernd Knöppel – nicht in einem solchen notwendigen räumlichen Zusammenhang.
Beim Antrag des City- und Stadtmarketingverein wurden Kirchen, Gewerkschaften, die Handwerks- sowie die Industrie und Handelskammer beteiligt. Diese lehnen den verkaufsoffenen Sonntag teilweise ab.
Hintergrund
In jüngster Vergangenheit wurden auch die verkaufsoffenen Sonntage in Bad Kreuznach und Andernach abgesagt. ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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