Coronavirus in Frankenthal
Stadtverwaltung verlängert Ausgangssperre

Symbolfoto Coronavirus / Covid19 | Foto: fernando zhiminaicela / Pixabay
  • Stadtverwaltung Frankenthal erlässt neue Allgemeinverfügung
  • Ausgangssperre und Maskenpflicht verlängert bis 14. Februar

Frankenthal. Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Fallzahlen erlässt die Stadtverwaltung Frankenthal eine neue Allgemeinverfügung, die am Montag, 1. Februar, in Kraft tritt und die bisherigen lokalen Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus bis einschließlich 14. Februar verlängert. Im Wesentlichen betrifft dies die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und die Maskenpflicht in der Innenstadt. Die Allgemeinverfügung wurde mit den umliegenden Kommunen, dem Gesundheitsamt und dem Land Rheinland-Pfalz abgestimmt.  Auch die Stadt Ludwigshafen sowie der angrenzende Rhein-Pfalz-Kreis haben die Allgemeinverfügung verlängert

Begründung

Der 7-Tages-Inzidenzwert in Frankenthal liegt (Stand 28. Januar) bei 121; also weiterhin deutlich über dem Zielwert von 50 des Corona Warn- und Aktionsplans des Landes Rheinland-Pfalz – und weit über dem Landesdurchschnitt von 86,1 (Stand 28. Januar). Im Gegensatz zum bundesweiten Trend sind die Werte in Frankenthal zuletzt nicht so deutlich zurückgegangen wie erhofft.

Das Infektionsgeschehen ist weiterhin diffus und lässt sich nicht einigen wenigen Hotspots, wie zum Beispiel Ausbrüchen in Altenheimen, zuordnen. Die Stadtklinik arbeitet bereits an der Kapazitätsgrenze – die Intensivstation ist (Stand 28. Januar) voll belegt und auch auf der Covid 19-Station werden derzeit keine neuen Patienten aufgenommen. Auch elektive Eingriffe sind bis auf Weiteres ausgesetzt. In allen Krankenhäusern der Umgebung ergibt sich ein ähnliches Bild, so dass es jetzt schon zu Engpässen in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Region kommt. Eine weiter andauernde Überforderung der Stadtklinik und des Gesundheitswesens muss unbedingt vermieden werden. Mit der im Nachbarland Baden-Württemberg bereits nachgewiesenen so genannten „britischen“ Variante des Virus, kommt ein weiterer Risikofaktor hinzu. Sollte diese, nach bisherigen Erkenntnissen noch ansteckendere, Mutation auch in Rheinland-Pfalz auftreten, ist eine weitere Verschärfung der Gesamtlage zu erwarten.

Die neue Allgemeinverfügung ergänzt oder verschärft die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und tritt am Montag, 1. Februar, in Kraft. Sie ist im Wortlaut inklusive detaillierter Begründung auf www.corona-frankenthal.de zu finden.

Die Corona-Regeln für Frankenthal im Überblick

Nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr
Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr gilt weiterhin. In diesem Zeitraum ist in Frankenthal das Verlassen der eigenen Wohnung grundsätzlich untersagt. Auch Personen, die nicht in Frankenthal wohnen, dürfen sich in diesem Zeitraum nicht im Stadtgebiet aufhalten. Auch die neue Allgemeinverfügung definiert triftige Gründe, die ein Abweichen von dieser Regelung rechtfertigen: die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind, die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich und der Besuch von Verwandten gerader Linie, also Eltern, Großeltern und eigener Kinder – nicht aber Geschwister oder weiterer Verwandter zweiten Grades. Triftige Gründe der Nichteinhaltung der Ausgangssperre sind außerdem die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (eine Person).

Einschränkung der Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten für Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie für Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf der Betriebe der Gastronomiebranche werden an jedem Wochentag auf den Zeitraum von 5 bis 21 Uhr begrenzt. Wie bisher ist ein Betreten des Gastraumes für den Straßenverkauf oder die Abholung nicht gestattet. Gleiche Öffnungszeiten gelten auch für alle anderen nach der Corona-Bekämpfungsverordnung geschlossenen gewerblichen Einrichtungen, die einen Abhol-, Liefer- und Bringdienst anbieten. Auch hier ist das Betreten des Verkaufsraumes für die Abholung nicht gestattet.

Die Öffnungszeiten der Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, die nach der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung von der Schließung ausgenommen sind, werden an jedem Wochentag auf den Zeitraum von 5 bis 21 Uhr begrenzt. Tankstellen ist im Zeitraum von 21 bis 5 Uhr nur die Abgabe von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie die Abgabe von Betriebsstoffen erlaubt. Notapotheken sind von der Beschränkung der Öffnungszeiten ausgenommen.

Kontaktbeschränkungen
Es gilt die Landesverordnung: ein Hausstand darf eine weitere Person eines anderen Hausstands treffen. Kinder bis sechs Jahren werden nicht mitgerechnet. Ebenfalls weiterhin in der Landesverordnung verankert ist das Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit.

Maskenpflicht in der Innenstadt
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (medizinische Maske oder Alltagsmaske) ist weiterhin in der Frankenthaler Innenstadt Pflicht. Diese Regelung betrifft die gesamte Fußgängerzone sowie die Bahnhofstraße, die Speyerer Straße bis zum Speyerer Tor und die Wormser Straße bis zum Wormser Tor. Ausdrücklich nicht zulässig sind Gesichtsvisiere. Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre und Personen, denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus medizinischen Gründen nicht zumutbar ist. Aufgrund der Maskenpflicht muss im genannten Bereich auf Rauchen, Trinken und Essen verzichtet werden.

Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen
In den Alten- und Pflegeheimen in Frankenthal dürfen Bewohner täglich einen Besucher für die Dauer von einer Stunde empfangen. Eine Ausnahme ist nur in Härtefällen möglich, zum Beispiel bei Bewohnern, die im Sterben liegen. Darüber hinaus müssen Besucher eine zertifizierte FFP2-Maske tragen. Weitere Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen sind in der vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus geregelt.

Alle weiteren Regeln der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz behalten ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Frankenthal

Informationen im Internet 
Aktuelle Informationen zur Einstufung, den Fallzahlen und Maßnahmen sind auf www.corona-frankenthal.de zu finden. Unter https://corona-frankenthal.de/informieren ist auch die Liste der niedergelassenen Frankenthaler Ärzte zu finden, bei denen mach sich auf das Coronavirus testen lassen kann.

Die Stadtverwaltung informiert außerdem auf ihren Social Media Kanälen über die aktuelle Entwicklung: www.facebook.com/stadt.frankenthal.pfalz, www.instagram.com/stadtfrankenthal, www.twitter.com/stadt_ft

Die Landesregierung informiert über den Warn- und Aktionsplan und aktuelle Fallzahlen in Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp

Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises
bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis:

Für Rückfragen:
Referat 10 – Beschlussorgane, Bürgerberatung, Gleichstellung
kornelia.barnewald@kv-rpk.de
Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen am Rhein

Tel: 0621/5909-3330, Fax: -400

Wichtige Telefon-Nummern:
24-h-Hotline des Landes bei Verdacht einer Infektion:
0800 99 00 400
Patientenservice bei medizinischen Fragen:
116 117
Corona-Info-Hotline für Rheinland-Pfalz:
0800 575 81 00
Corona-Krisentelefon Frankenthal bei psychischen Krisen:
06233 3167 17 (Mo.-Fr. 8 bis 17 Uhr)

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Autor:

Kim Rileit aus Ludwigshafen

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