Stadtverwaltung Frankenthal informiert
Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester
Frankenthal. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) der Kategorie 2 nur in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember und nur an Personen über 18 Jahren erlaubt ist. Hierzu zählt Kleinfeuerwerk wie Silvesterraketen, Böller, Fontänen, Römische Lichter etc. Abgebrannt werden dürfen diese nur am 31. Dezember und am 1. Januar und nur durch Personen über 18 Jahren.
Das Führen von Schreckschuss- und Signalwaffen außerhalb befriedeten Besitztums ist nur erlaubt, wenn zuvor ein „Kleiner Waffenschein“ von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt wurde. Das Verschießen von speziell für Schreckschuss- und Signalwaffen zugelassener Silvestermunition ist ohne behördliche Erlaubnis lediglich auf Privatgrundstücken und nur mit Einwilligung der Eigentümer zulässig.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern generell verboten.
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.