E-Scooter und Elektrokleinstfahrzeuge: Alles, was Sie wissen müssen

E-Scooter oder Elektrokleinstfahrzeuge machen Spaß und sind ein idealer Begleiter auf kurzen Wegstrecken | Foto: Valerii Apetroaiei/stock.adobe.com
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E-Scooter. Ob E-Scooter oder E-Roller - egal wie man sie bezeichnet - sie sind mittlerweile aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Dabei geht es um Fahrzeuge, die man selbst kauft und nicht über große Leihstationen mietet. Doch was genau sind diese „Elektrokleinstfahrzeuge“, welche dürfen auf der Straße gefahren werden und müssen sie versichert werden? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, rund um E-Scooter, inklusive Tipps zur Nutzung und Informationen zu dem jährlichen Kennzeichenwechsel im März.

E-Scooter, elektrische Roller, E-Fahrräder. Sie gehören mittlerweile einfach dazu. Sie sind klein, teils sehr leicht und handlich. Ein gutes Fortbewegungsmittel, ohne zu schwitzen. Während man ein Fahrrad mit jedem Alter und ohne Versicherung fahren kann, gelten gewisse Regeln bei der Nutzung dieser Elektrokleinstfahrzeuge, wie sie eigentlich genannt werden.
 

Wer sicher mit einem E-Scooter unterwegs sein möchte, der sollte auf eine richtige Schutzausrüstung nicht verzichten. Mindestens ein Helm sollte man aber anziehen | Foto: Prostock-studio/stock.adobe.com
  • Wer sicher mit einem E-Scooter unterwegs sein möchte, der sollte auf eine richtige Schutzausrüstung nicht verzichten. Mindestens ein Helm sollte man aber anziehen
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Was sind Elektrokleinstfahrzeuge?

Elektrokleinstfahrzeuge sind motorisierte Fortbewegungsmittel, die eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten und keine Sitzgelegenheit haben. Dazu zählen E-Scooter, also Tretroller, die elektrische bewegt werden und nicht mit dem Fuß dauerhaft angestoßen werden müssen. Diese Roller sind umweltfreundlich und ideal für kurze Strecken in der Stadt. Gerade Jugendliche erfreuen sich immer mehr dieser Geräte, denn das lästige Fahrrad kann so ersetzt werden.

Auch Elektro-Roller müssen versichert werden | Foto: picture10/stock.adobe.com
  • Auch Elektro-Roller müssen versichert werden
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Welche Kleinfahrzeuge dürfen auf der Straße gefahren werden?

Nicht jeder E-Roller, nicht jedes Kleinfahrzeug darf auch auf der Straße gefahren werden. Wer also überlegt, einen E-Roller anzuschaffen, der sollte ganz genau darauf achten, dass eine Straßenzulassung möglich ist! Beim Verkauf steht dies dabei, das Gerät muss eine ABE Zulassung besitzen, also eine Betriebserlaubnis. Eine Übersicht zugelassener Elektrokleinstfahrzeuge gibt es beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Hoverboards, elektrische Skateboards und Fahrzeuge ohne Versicherung dürfen nicht auf öffentlichen Straßen benutzt werden, sie haben keine Straßenzulassung. Auch mit einem abgelaufenen Kennzeichen ist der Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr von erlaubten E-Scootern untersagt.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  1. Höchstgeschwindigkeit: Das Fahrzeug darf eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten.
  2. Lenker und Beleuchtung: Das Fahrzeug muss über einen Lenker und eine ausreichende Beleuchtung verfügen. Und eine Klingel!
  3. Versicherung: Das Fahrzeug muss eine gültige Haftpflichtversicherung haben und die Versicherungsplakette muss am Gerät gut sichtbar angebracht sein.
  4. Kennzeichen: Das Fahrzeug muss ein gültiges Versicherungskennzeichen tragen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.

Was ist bei der Nutzung von E-Scootern zu beachten?

E-Scooter und Elektrokleinstfahrzeuge: Wer denkt, mit einem E-Scooter kann man überall fahren, der täuscht! Deswegen gibt es hier alles, was Sie wissen müssen. Es gibt gewisse Regeln und Vorschriften, an die man sich halten muss:

  • Mindestalter: Das Mindestalter für die Nutzung von E-Scootern beträgt 14 Jahre. 
  • Fahrbahn und Radwege: E-Scooter dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind E-Roller verboten. Gibt es bei Einbahnstraßen das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“, dürfen auch E-Scooter fahren. Damit ist der E-Scooter mit dem Radverkehr grob zu vergleichen.
  • Helmpflicht: Es besteht keine Helmpflicht, jedoch wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen.
  • Alkoholgrenze: Die Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer liegt bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt die 0,0-Promille-Grenze.
  • Verkehrsregeln: E-Scooter-Fahrer müssen sich an die allgemeinen Verkehrsregeln halten, einschließlich der Vorfahrtsregeln und Ampelzeichen.
  • E-Scooter im ÖPNV: Aktuell ist es noch erlaubt, dass man die E-Scooter im öffentlichen Nachverkehr mitnimmt. Allerdings gibt es aktuell Bestrebungen, dies einzuschränken.

 

Wer im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, der muss sein E-Scooter versichern. Aber Achtung: Nicht jeder E-Scooter besitzt eine ABE Zulassung. Deswegen bereits beim Kauf darauf achten, dass er eine Straßenzulassung hat | Foto: Gisela Böhmer
  • Wer im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, der muss sein E-Scooter versichern. Aber Achtung: Nicht jeder E-Scooter besitzt eine ABE Zulassung. Deswegen bereits beim Kauf darauf achten, dass er eine Straßenzulassung hat
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Muss ein E-Scooter versichert werden?

Wer nur im privaten Raum fahren möchte, also auf Privatgeländen, dann nein. Wer auf öffentlichen Straßen fahren möchte, der muss eine Haftpflichtversicherung haben. Die Versicherungsplakette, die den Abschluss der Haftpflichtversicherung bestätigt, muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein. Eben wie beim Auto.

 

E-Scooter oder Elektrokleinstfahrzeuge brauchen eine Versicherung, wo man jährlich ein neues Kennzeichen beantragen muss. | Foto: Gisela Böhmer
  • E-Scooter oder Elektrokleinstfahrzeuge brauchen eine Versicherung, wo man jährlich ein neues Kennzeichen beantragen muss.
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Achtung Kennzeichenwechsel: Jährlich  im März

Die Versicherung für ein Elektrokleinstfahrzeug ist nicht teuer, allerdings gilt zu beachten, dass das Versicherungskennzeichen immer nur für ein Jahr gilt. Und zwar von Anfang März des aktuellen Jahres bis Ende Februar des nächsten Jahres. Das bedeutet: Einmal im Jahr muss das Kennzeichen ersetzt werden. Deswegen ist es wichtig, dass man frühzeitig ein neues Kennzeichen bei einer Versicherung beantragt.

E-Scooter: Tipps zur korrekten Nutzung

Wer mit diesem sportlichen kleinen Gefährt auf der Straße unterwegs ist, der sollte einige Dinge beachten, sodass er sich selbst und andere nicht gefährdet und durchweg Spaß an der Fahrt hat.

  • Regelmäßige Wartung: Bremsen, Reifen, Beleuchtung – ist alles in Ordnung? Es ist sinnvoll regelmäßig den Zustand des Fahrzeuges zu überprüfen.
  • Sicherheitsausrüstung: Tragen Sie immer einen Helm und gegebenenfalls weitere Schutzausrüstung wie Knie- und Ellbogenschützer. Handschuhe sind ebenfalls zu empfehlen.
  • Verkehrsregeln beachten: Auch ein E-Scooter muss sich an die Verkehrsregeln halten!
  • Nicht einfach abstellen: Wer seinen E-Scooter lange behalten möchte, der sollte darauf achten, dass es nicht geklaut wird. Damit gilt wie beim Fahrrad: E-Scooter immer entweder in sicheren Räumen abstellen oder eben mit einem Schloss sichern.
  • Vorsicht Schotterpiste: Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, der sollte noch mehr als mit dem Fahrrad auf Schlaglöcher und hohe Bordsteinkanten achten. Die E-Scooter sind meist schlecht gefedert, jedes Schlagloch birgt so die Gefahr, dass man stürzt. Umso wichtiger: Eine gute Sicherheitsausrüstung.

Fazit: Wer Regeln einhält, wird viel Spaß mit seinem E-Scooter haben

E-Scooter oder Elektrokleinstfahrzeuge machen Spaß! Sie sind ein umweltfreundliches und gutes Verkehrsmittel, um kurze Strecken zurückzulegen. Wer sich an gewisse Regeln hält, auf Sicherheit Wert legt und natürlich das Fahrzeug auch versichert, der wird viel Spaß mit seinem Fahrzeug haben. [gib]

Nur für Verkehrsprofis: Schaffen Sie den ultimativen Straßenschilder-Test?
TÜV: Was wird bei der Hauptuntersuchung geprüft?

E-Scooter

Autor:

Gisela Böhmer aus Frankenthal

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