Werde ich über Produktrückruf informiert?
Ratgeber: Lebensmittelwarnung, was tun?
Lebensmittel. Wie kann ich erkennen, dass ein Lebensmittel von einem Rückruf betroffen ist? Gibt es eine App hierfür? Viele Fragen rund um das Thema Lebensmittelwarnung gibt es. Einige beantworten wir hier in unserem Service-Thema.
Babybrei, Landjäger oder Gewürze – immer wieder kommt es zu Lebensmittelwarnungen. Für den Endverbraucher ist es völlig selbstverständlich: Man geht in den Supermarkt kauft ein, achtet maximal auf das Mindesthaltbarkeitsdatum.
Warnhinweise an der Tür im Eingangsbereich, dass es zu einer Lebensmittelwarnung und damit zu einem Rückruf gekommen ist, werden oft übersehen.
Und gerade wenn man alles eingekauft hat und aus Zufall vielleicht online von einer Lebensmittelwarnung hört, wer macht sich dann die Mühe und schaut auf das Lebensmittel und sucht die Chargennummer heraus?
Immer wieder kommt es zu Lebensmittelwarnungen. Die Gründe hierfür sind sehr unterschiedlich. Ob aufgrund von Verunreinigungen in der Produktion, über zu hohe Werte an gesundheitsschädlichen Chemikalien bis hin zu Glasstücken oder Plastikteilen im Produkt – es ist alles möglich.
Wie erfahre ich, ob ein Lebensmittel von einem Rückruf betroffen ist?
Sicherlich die einfachste Methode ist es, beim nächsten Einkauf einen Blick am Eingang des Supermarktes auf die Infotafeln machen. Viele Supermärkte informieren im Eingangsbereich über einen Produktrückruf, der auch wirklich den Markt betrifft. Das bietet den Vorteil, dass man nicht online lange suchen muss. Nachteil: In dem Moment sieht man zwar die Warnung, aber man weiß ja nicht, ob das Produkt, welches zu Hause im Schrank steht, auch von genau diesem Rückruf betroffen ist. Dazu benötigt man meist das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Chargennummer.
Einige Einkaufszentren warnen auch direkt dort, wo das Produkt im Regal gestanden hat. Das bedeutet: Werden beispielsweise Eier zurückgerufen, dann findet man die Warnung auch am Eierregal. So kann man sich wenigstens einen groben Überblick verschaffen. Hierfür gibt es aber keine Pflicht! Jeder Markt kann selbst entscheiden, wie er seine Kunden zusätzlich informiert. Einige Unternehmen gehen mittlerweile aktiv mit Lebensmittelwarnungen um und warten nicht darauf, dass diese auf irgendeiner Seite veröffentlicht werden. Sie nutzen ihre eigenen sozialen Medien und machen auf die Warnung aufmerksam, auch im Sinne der Kundenbindung eine gute Sache. Besser ist es da, wenn man zu Hause in aller Ruhe sich informieren kann. Das geht über die Internetseite www.lebensmittelwarnung.de.
Bin ich in der Pflicht mich selbst zu informieren?
Im Grunde genommen bleibt der Endverbraucher in der Pflicht, auch im Nachgang immer wieder auf der Internetseite des Herstellers oder auf der Internetseite lebensmittelwarnung.de nachzusehen, ob ein gekauftes Produkt zurückgerufen wird. Wie soll auch nachvollzogen werden, wer welches Produkt gekauft hat! Deswegen sollte es im eigenen Interesse sein, sich regelmäßig zu informieren. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat seine Seite optimiert, um Verbraucher noch besser über Produktrückrufe zu informieren.
„Das staatliche Portal lebensmittelwarnung.de macht Verbraucher auf Gesundheitsgefahren wie Salmonellen oder Glassplitter aufmerksam. Es ist sehr gut, dass dieses nun verbraucherfreundlicher gestaltet wurde.“, so Sophie Röckert, Fachbereichsleiterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
„Verbraucher müssen schnell und leicht verständlich über Lebensmittelwarnungen informiert werden. Dazu ist es wichtig, dass die Bundesländer die Warnungen unverzüglich in dem Portal veröffentlichen. Außerdem müssen Verbraucher darüber informiert werden, wie sie sich nach dem Kauf oder Verzehr eines betroffenen Lebensmittels verhalten sollen“, so Röckert.
Kann ich es trotzdem essen/benutzen?
Hier gibt es die Empfehlung NEIN! Es hat ja einen triftigen Grund warum der Rückruf öffentlich gemacht wird.
Produkte, die mit anderen Dingen verunreinigt sind, sollten natürlich nicht gegessen werden. Klar, ist es kein Produktrückruf aufgrund von Fremdpartikeln, Chemikalien oder Bakterien, sondern ein Hinweis, dass die Inhaltsstoffe falsch deklariert wurden, beispielsweise es sind für Allergiker gewisse Hinweise nicht übermittelt worden, kann man sich das überlegen. Es gilt klar: Dies muss man für sich selbst entscheiden, sicherlich ist aber die beste Empfehlung, das Produkt - wenn möglich - zurückzugeben.
Wie werde ich über den Produktrückruf informiert?
Auf der Internetseite lebensmittelwarnung.de wird vor allem mit dem Namen und dem Bild gearbeitet, das macht die Zuteilung für viele einfacher. Man sieht das Produkt, erkennt es bestenfalls und weiß, dass man sich näher informieren sollte. Eine Erweiterung durch ein Bild und die Einteilung des Produkttyps wie Lebensmittel, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände macht es dann einfacher. Zusätzlich wird die Seite in „leichter Sprache“ angeboten.
Neben der eigentlichen Meldung gibt es auch immer weiterführende Informationen zur aktuellen Warnung. Wer ein Produkt anklickt, der erhält den Grund der Meldung, beispielsweise, dass sich Rückstände in dem Produkt befinden oder eben gesundheitsschädliche Substanzen. Dazu werden detaillierte Informationen, welche Charge betroffen ist, welches Mindesthaltbarkeitsdatum etc. dort hinterlegt. Das hilft zu entscheiden, was man mit dem Produkt macht.
Welche Rechte habe ich bei einem Produktrückruf
Der Einzelhandel ist verpflichtet, das Produkt, dass man dort gekauft hat und welches von einem Produktrückruf betroffen ist, zurückzunehmen und zu ersetzen.
Meist reicht es, das Produkt mit in den Laden zu nehmen und dort entweder an der Information oder bei einem Mitarbeiter vorzuzeigen. Sinnvoll ist es aber, den Einkaufszettel aufzubewahren, um zu belegen, dass man das Produkt auch wirklich dort gekauft hat.
Internetseite und als App verfügbar
Die Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kommunizieren ihre Meldungen im Sinne des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) auf der Internetseite www.lebensmittelwarnung.de. Die Inhalte der Seite werden auch in einer App bereitgestellt. Wer keine weitere App auf seinem Handy haben möchte, der sollte sich die Internetseite lebensmittelwarnung.de als Lesezeichen in seinem Browser speichern und sich regelmäßig informieren. Zahlreiche Medien informieren ebenfalls online oder auch in Printmedien. Und ein gut gemeinter Rat: Beim nächsten Einkauf doch mal im Eingangsbereich nachsehen, ob es einen Rückruf an Produkten gibt. Wenn man ein Gefühl für diese Rückrufe (und wo die Information im Geschäft hängt) bekommt, dann sieht man sie auch leichter. gib
Wochenblatt-reporter.de berichtet online - Bereits veröffentlichte Artikel rund um das Thema Produktrückruf und Lebensmittelwarnung:
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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