Schöffen und Jugendschöffen gesucht
Wo kein Schöffe ....
Frankenthal. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 aufgestellt. Für die laufende Amtszeit 2019 bis 2023 waren rund 180 Frauen und Männer auf der Vorschlagsliste. Rund die Hälfte davon wird dann am Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) und Landgericht Frankenthal (Pfalz) als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Das bedeutet, dass nur die Hälfte der vorgeschlagenen Personen auch tatsächlich Schöffe wird. Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen sind unter www.frankenthal.de/wahl zusammengefasst.
Wer soll gewählt werden?
Gesucht werden Bewerber, die in Frankenthal (Pfalz) wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer soll sich nicht bewerben?
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Welche Eigenschaften braucht ein Schöffe?
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen können. Das bedeutet anhand der vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden zu beurteilen, ob sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Diese kann auch auf privatem Weg erzielt worden sein.
Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des teilweise anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Objektivität und Unvoreingenommenheit
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
Zeitbedarf: nicht mehr als zwölf Sitzungstage im Jahr!
Grundsätzlich wird die Anzahl der Schöffen so bemessen, dass der Einzelne nicht mehr als zwölf Sitzungstage im Jahr haben wird.
Bewerbungsunterlagen
Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen und für das Amt eines Jugendschöffen bei der Servicenummer 115 informieren. Das Bewerbungsformular für die Stadt Frankenthal (Pfalz) kann auf der Homepage www.frankenthal.de heruntergeladen oder beim Bürgerservice und den Vorortverwaltungsstellen abgeholt werden. Unter www.schoeffenwahl2023.de finden Interessierte weitere Informationen zu diesem Thema. ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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