Tierquälerei in Germersheim
Angler benutzen lebende Köderfische
Germersheim. Auf Grund durchgeführter Fischereikontrollen der Wasserschutzpolizei Germersheim am Rhein und den Nebengewässern, konnten am Wochenende mehrere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch das Benutzen von lebenden Köderfischen ermittelt werden.
Beim lebenden Köderfisch wird hier ein Angelhaken am Körper befestigt, der bei den vorgefundenen Verstößen teilweise durch den Rücken der Fische getrieben wurde. Die Fische werden so an ihrem natürlichen Fluchtverhalten gehindert, stellen aber für andere Raubfische einen leckeren, aber im Sinne des Tierschutzes in keiner Weise akzeptablen Bissen dar. Bei einem Verstoß wurden sogar 2 Fische in kurzem Abstand am Vorfach der Angelschnur befestigt. Das Benutzen eines lebenden Köderfisches ist in Deutschland verboten. Das Aufdecken der Verstöße endete nun für die Angler im Anfertigen einer Anzeige gegen das Tierschutzgesetz.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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