Bürgerinitiative "Kein Gefahrstofflager" - Gefahrstofflager US-Depot und DP-World
Anfrage an die Kreisverwaltung Germersheim zu erteilten Baugenehmigungen wegen Sicherheitsabstand
Nachfolgende Anfrage hat der Vorstand der Bürgerinitiative "Kein Gefahrstofflager" an die Bauabteilung der Kreisverwaltung gesendet:
Als Bürgerinitiative „Kein Gefahrstofflager“ beantragen wir eine Auskunft über erteilte Baugenehmigungen in der Gebietskörperschaft Germersheim, Lingenfeld und den angrenzenden Nachbargemeinden (sofern relevant), welche nach dem 04.07.2012 und innerhalb des sogenannten Achtungsabstandes von 2.193 m um die Außengrenzen der Gefahrstofflager von DP-World und dem US-Depot von der Kreisverwaltung Germersheim erteilt wurden.
Die rechtliche Basis dazu bildet die Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2012/18/EU in deutsches Recht nach § 50 BlmSchG basierend auf der Serveso-Richtlinie, welche zum 04. Juli 2012 rechtswirksam geworden ist.
Die beiden vorgenannten Gefahrstofflager, die von der Kreisverwaltung vor Inkrafttreten der vorgenannten Gesetzgebung genehmigten wurden, sind Lagerstätten der höchsten Gefahrstoffklasse, weshalb die Gefahrstofflager sowohl von DP World als auch vom US-Depot in die Abstandsklasse IV fallen, womit gemäß § 29a und § 50 BlmSchG ein sogenannter Achtungsabstand von 2.193 m zu berücksichtigen ist.
Bei Zugrundelegung dieses Achtungsabstandes steht jedes Bauprojekt innerhalb des Achtungsabstandes unter dem Vorbehalt der Abwägung zwischen der Zulässigkeit der Bebauung und der Forderung des § 50 BlmSchG bezüglich der räumlichen Entflechtung zwischen Schutzobjekten und Betriebsbereichen im Sinne der Störfallverordnung.
Wir bitten deshalb um Benennung aller Baugenehmigungen für eine gewerbliche Bebauung oder einer Wohnbebauung, die nach dem 04.07.2012 rechtswirksam von der Kreisverwaltung erteilt wurden und welche innerhalb des Achtungsabstandes von 2.193 m, gemessen von der Außengrenze des jeweiligen Gefahrstofflagers zur Außengrenze des betroffenen Baugrundstücks bzw. -gebiets, liegen.
Des Weiteren bitten wir um ergänzende Auskunft darüber, ob für das jeweilige genehmigte Bauvorhaben eine gutachterliche Berechnung nach § 29a BlmSchG zur Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes gemäß § 50 BlmSchG existiert bzw. im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eingereicht wurde.
Die Beantwortung unserer Anfrage erwarten wir innerhalb einer Bearbeitungsdauer von maximal 2 Monate nach Antragszugang.
Autor:Gerald Seibel aus Germersheim |
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