Straßenfest 2020
Biergartenbetrieb ein Test für das Straßenfest
Wollen wir, nur weil es erlaubt ist, dass das Straßenfest unter derartigen oder ähnli-chen Auflagen, wie z.B. der Biergartenbetrieb, der auf dem Rheinvorland eröffnet wird, durchgeführt werden soll. Abstandsregelungen und Hygienevorschriften wird es sicherlich auch nach dem 31.08.2020 noch geben. Eventuell mit Laufrichtung ohne Gegenverkehr, Höchstzahl an Besuchern mit Einlasskontrollen usw., auch schunkeln bei Festzeltstimmung mit 1,50 m Abstand wird zu einer neuen Herausforderung. Die-ses Fest, das zu den beliebtesten Veranstaltungen in unserer Stadt zählt, einfach abzusagen, wie es bereits bei vielen anderen Veranstaltungen geschehen ist, wäre nicht die beste Lösung.
Wenn sich das Straßenfest auf dem Kirchenplatz in altbekannter Form nicht realisie-ren lässt, sollte man eine der Situation angepassten Lösung finden. Wenn das Fest schon den Namen „Straßenfest“ trägt, warum soll es dann nicht auch auf den Straßen der Stadt stattfinden. Für unsere Gastronomie, die durch die „Corona-Pause“ große Einbußen hatte, wäre das eine gute Gelegenheit den Ausfall etwas zu auszu-gleichen, zumal diese Betriebe Erfahrungen mit den Abstands- und Hygienevorschriften haben und diese auch umsetzen können. Damit alle Gaststätten, auch die mit kleinen Räumlichkeiten, daran teilhaben können, müssten natürlich einige Straßen zumindest zeitweise gesperrt werden und Freisitze genehmigt werden. Ein großes Zeltdach und große Abendevents müssten jedoch entfallen, dafür gäbe es viele kleine gemütliche Einkehrmöglichkeiten in der ganzen Stadt ohne dicht gedrängte Menschenmengen.
Auch der Einzelhandel hatte schwere Zeiten, daher wäre die Verlegung des im Frühjahr ausgefallenen „Verkaufsoffen Sonntag“ auf den Straßenfest-Sonntag eine zu-sätzliche Bereicherung des Straßenfestes und eine Chance für unsere Geschäfte in der Stadt.
Da das Straßenfest ursprünglich als Fest der Vereine ins Leben gerufen wurde und viele Vereine auf die Einnahmen bei diesem Fest angewiesen sind, sollte man auch den Vereinen, die die Vorgaben erfüllen können, die Möglichkeit geben, auf geeigne-ten Plätzen Verkaufsstände zu betreiben.
Autor:Klaus Becker aus Germersheim |
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