Einmaliger Zuschuss des Kreises Germersheim für Betreuungsvereine
Landkreis Germersheim. „Es ist ein einmaliger Zuschuss, den die Betreuungsvereine diesmal mit Zustimmung des Kreistages erhalten, der keineswegs bedingungsfrei ist“, betonte Landrat Martin Brandl in der Kreistagssitzung vom 16. Dezember. Insgesamt etwa 98.000 Euro bekommen SKFM (Sozialdienst katholischer Männer und Frauen), Arbeiterwohlfahrt und Lebenshilfe Germersheim, um ihre jeweiligen Defizite aus dem Jahr 2023 auszugleichen. Die Kreistagsmitglieder untermauern mit dem Beschluss die Bedeutung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der Betreuungsvereine. „Gleichzeitig“, so der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, „muss der Bund die Betreuungspauschalen an die Gegebenheiten anpassen und damit die Bedeutung der Vereine honorieren. Ohne sie ginge es nicht. Den Betreuungsvereinen haben wir dabei ins Aufgabenheft geschrieben, die Zahl der Betreuungen vergleichbar am Personal auszurichten und ihre Arbeitsprozesse zu optimieren, indem sie unter anderem eine für sie kostenfreie Organisationsberatung des Landes nutzen.“
Stichwort Betreuungsvereine: Zentrales Anliegen des Betreuungsrechts ist, betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bei den rechtlichen Angelegenheiten, die sie ganz oder teilweise nicht eigenverantwortlich regeln können, werden sie von einem Betreuer als gesetzlichen Vertreter im erforderlichen Umfang unterstützt. Die Betreuungsvereine haben eine wichtige Rolle in der Umsetzung des Betreuungsrechts. Sie sind unverzichtbar bei der Betreuungsvermittlung. Sie sind Partner bei der Betreuungsdurchführung und sie tragen zur Betreuungsvermeidung bei.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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