Kommunalwahl 2024 in Germersheim
FDP äußert sich zur Nutzung von Wahlplakaten

Sind Wahlplakate 2024 noch zeitgemäß - und notwendig? | Foto: Rawpixel.com/Stock.adobe.com
  • Sind Wahlplakate 2024 noch zeitgemäß - und notwendig?
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Germersheim. Die Stadtratsfraktion der FDP Germersheim hat mit einem Leserbrief auf die Diskussion zum Verzicht auf herkömmliche Wahlplakate bei der  in Germersheim anstehenden Kommunalwahl reagiert. In dem Schreiben von Heidi Kokkinis-Brotz, der Vorsitzenden der FDP-Stadtratsfraktion Germersheim, das dem "Wochenblatt" vorliegt, heißt es: "Sie schreiben im Wochenblatt, dass die Parteien die "Abschaffung" der Wahlplakate diskutieren. So versteht die FDP diese Diskussion nicht. "Wahlwerbung und Selbstdarstellung der Parteien ist für politische Bildung notwendig“ (Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages WD 3-300 aus dem Jahr 2015). Daraus folgt, dass Plakatierungsmöglichkeiten hinreichend dicht sein müssen, damit flächendeckende Wahlwerbung möglich ist - als Zielgröße wird hier mit 1 Plakat je Partei auf 100 Bürger gerechnet (Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages WD 3-300 aus dem Jahr 2015). Für Germersheim wären das 200 Plakate je Partei.
Weit unter dieser Zahl (max. 100 Plakate) lag die Zahl der Plakate schon bei den letzten Kommunalwahlen. Ein großes Problem ergab sich aber daraus, dass sich nicht alle Parteien an diese Zahlen hielten und kurz vor der Wahl kräftig die wichtigsten Straßen nochmals mit ihren Plakaten zupflasterten. Deshalb muss sichergestellt werden, dass die Zahl der Plakate überprüft wird, mit allen Konsequenzen!
Vor allem für kleinere Parteien, die nicht viele Ressourcen haben, sind Wahlplakate enorm wichtig, um Präsenz zu zeigen. Ein Verbot bzw. eine massive Einschränkung würde kleinere Parteien benachteiligen, und dies wäre gegen Artikel 21 GG – Chancengleichheit von Parteien; denn Parteien müssen die gleichen Möglichkeiten haben, an dem Willensbildungsprozess der Gesellschaft mitzuwirken. Der Grundsatz der Chancengleichheit bedeutet daher, dass die Rechtsordnung jeder Partei die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf gewährleistet.
Es wäre zu definieren, ob die üblichen Plakate, auf denen die Kandidat/innen auf beiden Seiten abgebildet sind, als eines oder zwei Plakate zählen. Die Umweltschäden spielen keine Rolle, da alle modernen Plakate recycelt werden können. Die FDP stimmt einer Reduzierung der Plakate zu, wenn sichergestellt wird, dass sich alle Parteien an die Abmachung halten. Die Einhaltung der Abmachung muss in jedem Fall konsequent überprüft werden. Es ist Sache der Parteien, ihre Plakate interessant und informativ zu gestalten, um die Wähler/innen zu gewinnen und sie nicht mit Menge zu erschlagen!"

Germersheim diskutiert über Abschaffung von Wahlplakaten

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Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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