Kreis Germersheim
Gebührenbescheide für Abfallentsorgung kommen im Januar
Kreis Germersheim. Im Januar verschickt die Kreisverwaltung Germersheim die Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren an Grundstückseigentümer beziehungsweise Hausverwaltungen. Der Gebührenbescheid beinhaltet die Endabrechnung des Jahres 2023 und die Höhe der Vorausleistungen für das Jahr 2024. Diese sind jeweils zum 1. März, zum 1. Juli sowie zum 1. November fällig.
Wird zu spät gezahlt, fallen Verwaltungsgebühren an. Damit dies nicht passiert, kann eine Einzugsermächtigung erteilt werden, so dass die Gebühren automatisch zum geforderten Termin abgebucht werden. Auf www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft kann das Formular für das Sepa Mandat unter der Rubrik Online Service heruntergeladen werden.
Dieses muss unterschrieben per Post an die Kreisverwaltung geschickt oder gefaxt werden. Alternativ kann es auch als Pdf eingescannt und per E-Mail an i.rickert@kreis-germersheim.de gesendet werden. Nach telefonischer Anforderung bei der Kreisverwaltung unter 07274 53-256 wird das Formular auch gerne zugesandt.
Die Kreisverwaltung bittet darum, auf den Überweisungsträgern die Eigentümernummer anzugeben. Zahlungseingänge ohne Eigentümernummer können nicht zugewiesen und somit nicht ordnungsgemäß verbucht werden.
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