Luftwaffenausbildungsbataillon Germersheim
Gefahren und Strafen drohen: Regeln zum Betreten des Standortübungsplatzes
Germersheim. Das Luftwaffenausbildungsbataillon Germersheim weißt auch dieses Jahr auf folgende Richtlinien zum Betreten des Standortübungsplatzes Germersheim hin.
- Das Verlassen der befestigten Wege des Standortübungsplatzes ist untersagt.
- Der Standortübungsplatz Germersheim ist ein militärischer Bereich und Privatgelände der Bundesrepublik Deutschland.
- Ein unbefugtes Betreten während der Übungszeiten ist verboten.
- Übungszeiten werden durch gehisste rote Flaggen angezeigt.
- Das Befahren mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Genehmigung des Standortältesten Germersheim erlaubt.
- Ausschließlich das Betreten der befestigten Wege auf dem Standortübungsplatz wird außerhalb der Übungszeiten zum Zwecke der stillen Erholung geduldet.
- Hunde sind immer anzuleinen.
- Die Germersheimer Düne auf dem Standortübungsplatz ist ein besonders geschützter Bereich. Dieser darf nicht betreten werden.
- Das Berühren und Aneignen von Gerät, Munition und Munitionsteilen ist verboten
- Ganzjähriges Rauchverbot in den Wäldern von Rheinland-Pfalz
Bei Zuwiderhandlungen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die dementsprechend geahndet werden können.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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