Nachtragshaushalt 2020
Kreishaushalt rutscht weiter in die roten Zahlen
Germersheim. „Es war leider abzusehen, dass der Kreishaushalt 2020 noch tiefer in das Haushaltsdefizit rutscht. Der Nachtrag setzt dazu die neue negative Messlatte bei 8,8 Millionen Euro an. Bisher hatten wir mit 5,6 Millionen Euro geplant, verschlechtern uns also um weitere 3,2 Millionen Euro“, schildert Landrat Dr. Fritz Brechtel die schwierige Haushaltssituation.
Ein zentraler Aspekt in der weiteren Verschuldung ist das Thema Corona-Pandemie. „Wir können noch nicht alle Auswirkungen der Corona-Pandemie finanziell einordnen. Viele Dinge sind am Laufen oder zahlenmäßig noch nicht vernünftig zu beziffern. Das gilt für die Aufwendungen, aber erst recht für Erträge. Bund und Land haben manches angekündigt, aber konkrete Berechnungen stehen für den Landkreis derzeit noch aus“, berichtet der Kreischef. Kämmerer Martin Schnerch gibt zu bedenken: „Soweit immer möglich haben wir die bereits durchgeführten Maßnahmen finanziell bewertet. Künftige Maßnahmen sind vorsichtig geplant. Dabei trifft das Herstellen einer finanziellen Handlungsfähigkeit auf die Hoffnung, veranschlagte Mittel nur in einem bescheidenen Maß in Anspruch nehmen zu müssen.“
Im Nachtragshaushalt erscheinen im Rahmen der Pandemie rund 2,65 Millionen Euro für die Corona-Hilfsstation in Wörth, 80.000 Euro für die Corona-Ambulanz, 660.000 Euro für Beatmungsgeräte und 765.000 Euro für Schutzmaterial. Im Bereich Jugendhilfe schlagen zirka 150.000 Euro für die erlassenen Kita-Beiträge der Eltern zu Buche, im Sozialhilfebereich rund 1,5 Millionen Euro für das Thema Grundsicherung.
„Das Land hat uns bisher eine Pauschale von 25 Euro je Einwohner überlassen, das sind 3,2 Millionen Euro. Diese Mittel werden definitiv nicht ausreichen! Schon gar nicht für die Folgejahre. Bund und Land sind deshalb aufgefordert, für den kreisangehörigen Raum und den Landkreis nachzulegen. Das entspricht der Forderung der Kommunalen Spitzenverbände, vor allem auch des Landkreistages Rheinland-Pfalz“, führt der Landrat aus.
Nachsteuern muss der Kreis zudem in den Bereichen Soziale Hilfen, Jugendhilfe und Schulen und Bildung. „Natürlich erfüllen wir unsere gesetzlichen Aufgaben. So müssen im Bereich Schulen Bauunterhaltskosten angepasst werden, bei den Sozialen Hilfen kommen unter anderem Kosten für Hilfe zur Pflege oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dazu. Der weitere Zuschussbedarf in der Jugendhilfe resultiert neben den fehlenden Kita-Beiträgen auch aus den Landkreis-Aufgaben Hilfen zur Erziehung und Unterhaltsvorschuss.
Für Jugendhilfe-Aufgaben sind 1,1 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln vorgesehen. Das Sozialamt benötigt weitere Mittel in Höhe von 2,4 Millionen Euro. Im Schulbereich wird der Bauunterhalt um 300.000 Euro auf 2,0 Millionen Euro und die Investitionen um 800.000 Euro angepasst. „Insgesamt benötigen wir dafür im Liquiditätsbereich 3,2 Millionen Euro, im investiven Bereich 800.000 Euro mehr. Dadurch steigt die Verschuldung aus Liquiditäts- und Investitionskrediten zum 31. Dezember 2020 auf 19,9 Millionen Euro (bisher 15,9 Millionen Euro, also plus 4,0 Millionen Euro gegenüber dem Basishaushalt) an“, klärt Kämmerer Martin Schnerch über die finanzielle Lage auf.
„2020 war von vorneherein ein schwieriges Jahr für den Landkreis und die Kommunen gewesen. Leider muss ich immer noch auch auf die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen durch das Land hinweisen und appelliere an die Landesregierung, uns mit den Finanzmitteln auszustatten, die den vorgegebenen Aufgaben auch entsprechen“, so Landrat Brechtel und ergänzt: „Gegen Corona und unsere nicht nachlassenden Bemühungen um eine möglichst weitgehende Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger nehmen wir zusätzliche Finanzmittel auf uns. Wir erwarten dafür eine solide Unterstützung seitens des Bundes und des Landes."
Der Kreistag wird über den Nachtragshaushalt in seiner Sitzung am 7. September beschließen. Im Vorfeld liegt der Entwurf der ersten Nachtragshaushaltssatzung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Mindestfrist von zwei Wochen bis einschließlich 26. August während der Dienststunden im Gebäude der Kreisverwaltung, Zimmer 0.27, aus. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der Nachtragshaushalt im Gremium beraten und beschlossen werden darf.
Darüber hinaus ist der Nachtragshaushaltsplan-Entwurf auch auf der Homepage des Landkreises unter www.kreis-germersheim.de einsehbar. Die Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb der genannten Frist Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2020 einzureichen. Ein entsprechender Vordruck steht zur Unterstützung ebenfalls auf der Homepage des Landkreises bereit. ps
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