Im Landkreis Germersheim
Landtagswahl muss nicht verschoben werden
Landkreis Germersheim. Im Wahlkreis 51 (Germersheim), der die Stadt Germersheim, VG Bellheim, VG Lingenfeld und VG Offenbach an der Queich umfasst, musste aufgrund des plötzlichen Todes des Wahlkreisbewerbers der Partei DIE LINKE die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz abgesagt werden. Eine Nachwahl wurde vom Landeswahlleiter auf den 14. März festgesetzt. Der Wahltag ändert sich somit nicht!
Allerdings sind die bisher für die Briefwahl bereits ausgegebenen Wahlscheine und Stimmzettel ungültig. Es müssen neue Stimmzettel gedruckt und verwendet werden. Das bedeutet: Denjenigen Bürgern, die bereits per Briefwahl gewählt haben oder die schon Briefwahlunterlagen erhalten haben, werden von ihrer Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung unaufgefordert die neuen Briefwahlunterlagen mit geändertem Stimmzettel zugesandt. Eine erneute Beantragung ist nicht nötig.
Bürgerinnen, die bereits mit dem alten Stimmzettel per Briefwahl gewählt haben, werden gebeten, mit dem neuen Stimmzettel erneut zu wählen. Bürger, die die alten Briefwahlunterlagen bereits erhalten, aber noch nicht weggesandt haben, werden gebeten, die alten Unterlagen zu vernichten und mit dem neuen Stimmzettel zu wählen.
Ansonsten können Briefwahlunterlagen weiterhin in gewohnter Art und Weise beantragt werden. Aufgrund dessen, dass die Stimmzettel neu gedruckt werden, kann es in den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen bei der Bearbeitung der Briefwahlanträge zu Verzögerungen kommen. Die Verwaltungen bitten deshalb um Verständnis und darum, von Nachfragen abzusehen. ps
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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