Neubau der Germersheimer Kreisverwaltung - eine Analyse
Mit zweierlei Maß
Die bis zum 31.3.2019 im Straßenmuseum öffentlich einsehbaren Entwürfe des Architekturwettbewerbs der neuen Kreisverwaltung Germersheim zeigen den Ideenreichtum und die effiziente Konstruktion, die ein solch großes Vorhaben hervorbringen kann und verdient. Eine effektive Verwaltung ist wünschenswert und das geplante Behördenquartier eine gute und sinnvolle Lösung.
Leider hat man aber in den Vorgaben zwei grundlegende Fehler begangen.
Erstens: Gestaltung
In der Germersheimer Innenstadt gilt eine Satzung, die detailliert die Dachform, Eindeckung, Fassadegestaltung und viele weitere Punkte für ein einheitliches Erscheinungsbild der Gebäude vorschreibt, um das Ensemble von Stadt und Festung bestmöglich zu erhalten.
Obwohl an zwei der wichtigsten Germersheimer Plätze, dem Luitpoldplatz und gegenüber dem Paradeplatz gelegen, soll die Gestaltungssatzung für den Neubau nicht gelten. Eine Begründung warum dies für jeden Hausbesitzer und Gewerbetreibenden gilt, nicht aber für die Kreisverwaltung, wird nicht angeben. Mit einer der Umgebung angepassten Dach- und Fassadengestaltung wäre der Stilbruch leicht zu vermeiden, den die meisten Entwürfe, inklusive dem Siegerentwurf, zeigen.
Zweitens: Parkplätze
Laut Landesbauordnung sind bei einer Baumaßnahme die nötige Anzahl zu ermitteln und zu realisieren. Die Kreisverwaltung hat ihrer eigenen Berechnung die Stellplatzanzahl aber herunterrechnet: Statt die Mitarbeiterzahl zugrunde zu legen nimmt man die Fläche mit 6225m², rechnet den Altbau heraus und nimmt für den Neubau das Minimum von 1 Stellplatz je 40m² (incl. Besucherparkplätze). Ergibt 135 Stellplätze, davon 60 in der Tiefgarage.
Tatsächlich entfallen durch den Bau auch noch 30 Stellplätze im Hof der Kreisverwaltung, und 25 öffentliche Parkplätze auf dem Gelände der ehemaligen Wäscherei Matt. Von den circa 60 Plätzen in der Tiefgarage werden also nur 5 neu geschaffen, wo die verbleibenden entstehen sollen, ist noch unklar.
Korrekte Berechnung:
Für die geplanten 360 Mitarbeiter können bei guter ÖPNV-Anbindung 30% abgezogen werden, dazu kommen 20% für Besucher. Das ergibt abzüglich der eingeplanten 16 bis 20 Fahrrad-Stellplätze noch 284 Kfz-Stellplätze.
Auf dem Luitpoldplatz sind durch die Umgestaltung 18 bisher von der Kreisverwaltung genutzte Parkplätze bereits entfallen, 25 weitere auf dem ehemals Matt’schen Gelände werden es noch. Entstehen statt der nötigen 284 nur die angekündigten 135 Stellplätze neu, ist das ein Minus von 192 Parkplätzen für Anwohner und Besucher der Germersheimer Innenstadt.
Der Vorschlag eines Parkhauses auf dem Gelände ist also nicht nur ein Wunsch, der die Innenstadt entlasten würde, es ist die einzig realistische Möglichkeit.
Fazit:
Niemand will die Behörden aus der Stadt vertreiben oder öffentliche Bauten unnötig verteuern. Aber der Unterschied im angelegten Maßstab kann nicht größer sein, wenn sich ausgerechnet diejenigen, die im öffentlichen Auftrag handeln und die Regeln überwachen sollen, sich als erste selbst von den eigenen Regeln ausnehmen. Eine Budgeteinsparung auf Kosten der Anwohner, Gewerbetreibenden und Besucher ist schlicht unmoralisch.
Noch kann die Stadtverwaltung den Bebauungsplan korrigieren und die Kreisverwaltung ihre Planungen anpassen, um das zu verhindern. Und jeder von uns kann die Mitarbeiter der beiden Verwaltungen und die gewählten Vertreter in Kreistag und Stadtrat darauf ansprechen.
Autor:Joachim Reinhard aus Germersheim |
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