Landkreis Germersheim
Neues Kita-Gesetz bricht dem Kreishaushalt das Genick
Germersheim/Kreis. Aus 700.000 Euro Plus werden 4,5 Millionen Euro Miese - so lässt sich der Nachtragshaushalt des Landkreises Germersheim in aller Kürze zusammenfassen. Schuld daran: Zu einem Großteil das neue Kita-Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz. „Der größte Anteil an der Verschlechterung ist auf die für die Personalkostenzuweisungen der Kindertagesstätten zusätzlich einzustellenden Mittel von 3,6 Millionen Euro zurückzuführen“, kommentiert ein sichtlich frustrierter Landrat Fritz Brechtel das Haushaltsergebnis.
Neues Kita-Gesetz kostet Kommunen und Kreise
Bei dem zur Jahresmitte 2021 in Kraft getretenen neuen Kindertagesstätten-Gesetz hat der Landesgesetzgeber die bisherige Beteiligung der freien Träger (12 Prozent) aus dem Gesetz genommen. Die Folge: Schwierige und langwierige Verhandlungen zwischen den Kirchen und den Kommunalen Spitzenverbänden. Die Fakten und Ergebnisse, die jetzt auf dem Tisch liegen, belasten die Haushalte der kreisfreien Städte und Landkreise nun zusätzlich zu der generell schon nicht einfachen Lage.
Dazu werden mehr Mittel in Höhe von 1,4 Millionen im Sozialhaushalt überwiegend für Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen der Eingliederungshilfe nach für kommunale Träger benötigt.
Einzig positiv: Weil sich jedoch eine Projekte und Investitionen verschieben, reduziert sich die Kreditaufnahme von 16 auf 9,4 Millionen Euro und die damit verbundene planmäßige Verschuldung von 122,5 auf 120,3 Millionen Euro.
Keine Erhöhung der Kreisumlage
Weil der erste Haushalt für 2023 - mit einem Mini-Defizit von 80.000 Euro bei einem Haushaltsvolumen von rund 260 Millionen Euro - zum Jahresanfang nicht genehmigt wurde, musste der Kreis nachbessern und legte danach einen optimistischeren Haushaltsentwurf mit einem Plus von rund 700.000 Euro vor. Dieses erfreuliche Plus wird jetzt mit dem vorgestellten Nachtragshaushalt zu einem fetten Minus von 4,5 Millionen Euro. Ein Loch, das man erstmal nicht stopfen kann. Denn eine Erhöhung der Einnahmen, das wäre letztlich eine Erhöhung der Kreisumlage, komme zum Ausgleich nicht in Betracht, das diese nach dem nach dem 30. Juni für das laufende Haushaltsjahr rechtlich ausgeschlossen ist. "Somit werden sich diese neuen Belastungen zunächst nicht auf den kreisangehörigen Raum auswirken“, so Brechtel weiter. Jedoch seien die kommenden Jahre durch diese weiteren Ausgaben belastet.
Dementsprechend düster fällt die Blick auf den anstehenden Haushalt 2024 aus, an dem Kreis-Kämmerer Martin Schnerch schon jetzt arbeitet. "Die Kosten für Bildung, Jugend und Soziales werden weiter steigen", ist er sich sicher. "Während der Finanzausgleich des Landes sich bisher eher auf dem Status Quo bewegt. Also werden die finanziellen Lücken für uns immer größer", erklärt er.
Was die so genannten freiwilligen Leistungen betrifft - das betrifft Einrichtungen und Themen wie die Kreisvolkshochschule, Schwimmförderung, Tourismusförderung, Klimaschutz oder Mobilität - sei der Kreis Germersheim ohnehin schon sehr sparsam. An denen wolle man, auch weil ein Verzicht kaum Einsparungen bringt, so lange als möglich festhalten.
Man hoffe jetzt und gehe davon aus, dass dieser Nachtragshaushalt trotz Defizit und trotz Anweisung aus Mainz genehmigt werde, aber für die Zukunft sei ein Umdenken in Mainz unumgänglich.
Immer wieder der Appell nach Mainz an die Landesregierung
Für Landrat Fritz Brechtel ist klar: Es gibt nur zwei Alternativen. Entweder die Haushalte werden mit den entstehenden Defiziten genehmigt oder das Land stattet Kommunen und Kreise mit den Finanzen aus, die sie benötigen, um geforderte Leistungen zu erbringen. Wobei der erste Ansatz auch nur eine temporäre Lösung darstellt. "Wir kommen immer wieder zum Ursprungsthema: Das Land hat uns über den neuen Finanzausgleich eine angemessene Mindestfinanzausstattung zugesichert. Dieses Thema ist nicht hausgemacht. Insbesondere die Situation der Ortsgemeinde Freisbach zeigt, dass es immer wieder - trotz neuem Finanzausgleich - aufgrund mangelnder eigener Finanzausstattung zu massiven Unterdeckungen kommt. Wir fordern deshalb das Land Rheinland-Pfalz auf, den Kommunen entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Diese müssen ausreichend sein, damit die Kommunen die gesetzlichen Pflichtaufgaben erfüllen können, ohne sich dafür verschulden zu müssen. Den jetzigen Zustand halte ich für verfassungswidrig."
Entscheidung fällt im Kreistag
Der Beschluss des Kreistags zum Nachtragshaushalt ist für die Sitzung am 25. September vorgesehen. Im Vorfeld liegt der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung bis einschließlich zum 14. September 2023 während der Dienststunden im Gebäude der Kreisverwaltung, Zimmer 0.27, aus. Darüber hinaus ist der Nachtragshaushaltsplan-Entwurf auch auf der Homepage des Landkreises unter www.kreis-germersheim.de einsehbar. Die Einwohner*innen haben die Möglichkeit, während dieser Zeit Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2023 einzureichen. Ein entsprechender Vordruck steht zur Unterstützung ebenfalls auf der Homepage des Landkreises bereit.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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