Gefahrstofflager im US Depot Germersheim / Lingenfeld
Offener Brief an die U.S. Army Garrison Rheinland-Pfalz
Liebe Gaststreitkräfte der U.S. Army,
Sie betonen sich verpflichtet zu fühlen, gute Gäste und Nachbarn zu sein.
Zur Situation der Gefahrstofflager im US-Depot Germersheim haben wir einige Fragen, denn Sie haben mitgeteilt, dass Sie sich an deutsche Gesetze und die Sicherheits- und Umweltstandards halten, aber…
…..warum unterzeichnen Sie dann den seit 2013 von der Kreisverwaltung Germersheim fertiggestellten Katastrophenschutzplan nicht, wie dies in der erteilten Betriebsgenehmigung gefordert wird?
Denn: Die dort lagernden Artikel sind doch nach ihren Aussagen nur Öle, Schmiermittel, etc. mit Nato Stock Nummer.
…..warum übermitteln Sie den kommunalen Feuerwehren keine allgemeine Informationen zur Erstellung einer Löschmittelstrategie, um im Brandfalle Personenschäden zu vermeiden?
Denn: Chemische Reaktionen und falsche Löschmittel oder die falsche Menge davon, kann dazu führen, dass neue gefährliche Stoffe entstehen und bei einem Vollbrand das Gebäude bis auf die Grundmauern niederbrennen kann.
…..warum nehmen Sie eine höhere Personengefährdung der deutschen Bevölkerung durch einen zu geringen Sicherheitsabstand in Kauf, als dies gesetzlich bei einem zivilrechtlichen Gefahrstofflager zulässig wäre?
Denn: Die erste Wohnbebauung liegt nur ca. 300m vom Gefahrstofflager entfernt. Bei einem zivilrechtlichen Gefahrstofflager wäre der einzuhaltende Sicherheitsabstand deutlich größer.
…..warum missachten Sie das Rücksichtnahmegebot nach dem Bundesimmissions-schutzgesetz (§ 50) und lagern zumindest die hochgiftigen Stoffe nicht auf einer Ihrer vielen anderen Liegenschaften, die einen deutlich höheren Abstand als die geforderten mindestens 2.193 m bis zur nächsten Wohnbebauung haben?
Denn: Dann würden Sie durch die Lagerung keine Menschen unmittelbar gefährden und könnten die Gefahrstofflagerklasse in Germersheim entsprechend reduzieren.
Zur guten nachbarschaftlichen Beziehung erwarten wir, dass Sie den anwohnenden Menschen und uns eine Antwort auf diese Fragen geben.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand der Bürgerinitiative „Kein Gefahrstofflager“
Die BI „Kein Gefahrstofflager“ ist ein eingetragener Verein. Die Satzung des Vereins erfüllt, mit Bescheid des Finanzamtes Speyer-Germersheim vom 29.09.2017, die satzungsmäßigen Voraussetzungen der §§51, 59, 60 und 61 der Abgabenordnung. Zuwendungen an den Verein sind steuerbegünstigt.
Autor:Dietmar Bytzek aus Germersheim |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.