Bei roter Flagge betreten verboten
Vorsicht auf den Übungsplätzen der Bundeswehr
Germersheim. Der Standortübungsplatz in Germersheim ist ein militärischer Sicherheitsbereich, auf dem bestimmte Regeln zu befolgen sind - darauf weist die Bundeswehr in einer Pressemitteilung aus aktuellem Anlass jetzt hin. Die Grenzen des Standortübungsplatzes sind durch Schilder gekennzeichnet. Das Verlassen der befestigten Wege auf dem Gelände des Standortübungsplatzes ist untersagt. Ausschließlich das Betreten der befestigten Wege auf dem Standortübungsplatz wird außerhalb der Übungszeiten zum Zwecke der stillen Erholung geduldet. Hunde sind immer anzuleinen.
Die Germersheimer Düne auf dem Standortübungsplatz ist ein besonders geschützter Bereich. Dieser darf nicht betreten werden. Das Berühren und Aneignen von Gerät, Munition und Munitionsteilen ist verboten. Es herrscht generell ein ganzjähriges Rauchverbot in den Wäldern von Rheinland-Pfalz - bei Zuwiderhandlung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Rote Flaggen warnen
Das Betreten des Platzes ist für Unbefugte während der Übungszeiten verboten. Übungszeiten werden durch gehisste rote Flaggen angezeigt. Gefährdungen können durch den Ausbildungsdienst der übenden Truppe, insbesondere durch Diensthunde, Spreng und Schießbetrieb, Stacheldraht aber auch durch das Berühren, Aufnehmen und Entwenden von Fundgegenständen, wie Übungsmunition oder Munitionsteilen entstehen. Unsachgemäßer Umgang mit diesen Gegenständen kann zu erheblicher Gefährdung von Leib und Leben führen - Kinder und Jugendliche sollten durch die Eltern hierüber aufgeklärt werden. Den Anweisungen von Soldaten ist innerhalb des militärischen Sicherheitsbereiches Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Anzeige gerechnet werden.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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