Dämmung der obersten Geschossdecke: Vorgabe oder freiwillige Maßnahme?
Kandel / Germersheim. Die nachträgliche Dämmung der obersten Geschossdecke von Wohngebäuden ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erforderlich, wenn bisher keine Dämmung vorhanden ist oder der vorgeschriebene Mindestwärmeschutz nicht erfüllt wird. Alternativ kann auch die Dämmung der Dachschräge vorgenommen werden.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer am 1. Februar 2002 eine Wohnung selbst bewohnt hat, gilt eine Sonderregelung: Die Verpflichtung zur Dämmung greift erst bei einem Eigentümerwechsel. Der neue Eigentümer hat in diesem Fall zwei Jahre nach dem Kauf Zeit, die Maßnahme umzusetzen.
Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung stellt die Dämmung der obersten Geschossdecke eine vergleichsweise einfache und kostengünstige Möglichkeit dar, die in Eigenleistung durchgeführt und erheblich Heizenergie einsparen kann. In ungenutzten Dachräumen genügt es oft, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachboden auszulegen. Eine Dicke von 18 bis 24 Zentimetern und eine fugendichte Verlegung sind dabei empfehlenswert, um einen optimalen Dämmeffekt zu erzielen. Bei Holzbalkendecken sollte überprüft werden, ob eine Dampfbremse als Feuchteschutz erforderlich ist. Dies kann notwendig sein, wenn von unten kein Putz oder keine intakte Folie vorhanden ist.
Für solche nachträglichen Dämmmaßnahmen stehen auch Fördermittel zur Verfügung.
Webseminar
Im Web-Seminar „Gebäudesanierung – Schritt für Schritt“ am 5. November wird der Energieberater der Verbraucherzentrale, Maximilian Troung, neben der Dämmung der obersten Geschossdecke weitere Möglichkeiten der energetischen Sanierung vorstellen. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp möglich.
Zudem bietet die Verbraucherzentrale eine kostenfreie, individuelle Energieberatung nach Terminvereinbarung an.
Die nächsten Beratungstermine finden in Germersheim am Freitag, 15.11.2024, von 8:30 bis 13 Uhr telefonisch statt. Anmeldungen unter 07274 530. In Kandel ist die nächste Sprechstunde am Mittwoch, 27.11.2024, von 16 bis 18:15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 8. Anmeldungen unter 07275 960210. Die Beratungen sind kostenlos.
Das kostenfreie Energietelefon der Verbraucherzentrale ist unter 0800 60 75 600 erreichbar: Montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstags und Donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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