Grundsteuer: Vorgehen der Finanzämter bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs
Germersheim/Speyer. Haben Eigentümerinnen und Eigentümer gegen die von den Finanzämtern verschickten Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheide Einspruch eingelegt, weil sie die Verfassungsmäßigkeit der Bescheide anzweifeln und wird zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung beantragt, stellen die Finanzämter die Bearbeitung dieser Anträge momentan zurück. Da der Bundesfinanzhof in zwei Beschwerdeverfahren über entsprechende Anträge zu entscheiden hat, warten die Finanzämter diese Rechtsprechung ab. Dies erklärt das Finanzamt Speyer-Germersheim in einer Mitteilung.
Da die Pflicht zur Zahlung der Grundsteuer erst begründet wird, wenn die Stadt beziehungsweise Gemeinde den Bescheid für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 erlässt, ist eine Aussetzung der Bescheide, gegen die Einspruch eingelegt wurde, zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. In Fällen, in denen die Antragstellenden eine Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung etwa zur gerichtlichen Klärung wünschen, werden die Finanzämter jedoch hierüber entscheiden.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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