Sammlung ab 27. März im Kreis Germersheim
Heckenabfälle werden wieder gesammelt
Kreis Germersheim. Am 27. März beginnt im Landkreis Germersheim wieder die Abfuhr der sperrigen Grünabfälle im Rahmen einer Straßensammlung. Zum Heckenschnitt gehören gebündelte Gartenabfälle zwischen 0,5 und 2 Metern Länge.
Wurzelwerke sowie Baumstämme mit einem Durchmesser über 10 Zentimeter können bei der Straßenabholung nicht mitgenommen werden. Sie müssen an den Wertstoffhöfen (außer Rülzheim) angeliefert werden. Ihre Entsorgung ist gebührenpflichtig, da sie noch vorbehandelt werden müssen.
Allgemeine Informationen zum Thema Abfallentsorgung im Kreis Germersheim können unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft abgerufen werden.
Die Abfuhrtermine für Heckenabfälle:
27.03.2019, Bezirk 6: Leimersheim, Neupotz, Rheinzabern 1 und 2, Jockgrim 1 und 2, Hatzenbühl 28.03.2019, Bezirk 5: Germersheim 1, 2, 3 und 4, Sondernheim 1 und 2, Lingenfeld 1 und 2.
03.04.2019, Bezirk 1: Zeiskam, Lustadt 1 und 2, Bellheim 1, 2 und 3, Freisbach, Weingarten, Schwegenheim, Westheim.
04.04.2019, Bezirk 2: Ottersheim, Knittelsheim, Hördt, Kuhardt, Rülzheim 1 und 2.
10.04.2019, Bezirk 3: Wörth 1und 2, Maximiliansau 1 und 2, Hagenbach 1 und 2, Scheibenhardt, Berg, Neuburg.
11.04.2019, Bezirk 4: Steinweiler, Erlenbach, Winden, Kandel 1 und 2, Minfeld, Freckenfeld, Schaidt, Büchelberg, Vollmersweiler.
Autor:Stefan Endlich aus Wörth am Rhein |
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