Schulbuchausleihe im Landkreis Germersheim
Kreis Germersheim. Die Antragstellung für die unentgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/2025 ist bis spätestens 15. März möglich. Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schulen (die Berufsfachschule I und II, die Höhere Berufsfachschule, das Wirtschaftsgymnasium) besuchen, können an der Schulbuchausleihe teilnehmen.
Für folgende Schulen organisiert die Kreisverwaltung Germersheim die Schulbuchausleihe
- Realschule plus in Lingenfeld
- Geschwister-Scholl-Realschule plus in Germersheim
- Richard-von-Weizsäcker-Realschule plus in Germersheim
- Goethe-Gymnasium in Germersheim
- Berufsbildende Schule in Germersheim
- Realschule plus in Bellheim
- Integrierte Gesamtschule in Rülzheim
- Integrierte Gesamtschule in Rheinzabern
- Integrierte Gesamtschule in Kandel
- Realschule plus in Kandel
- Carl-Benz-Gesamtschule in Wörth
- Europa-Gymnasium in Wörth
- Berufsbildende Schule in Wörth
Es gibt zwei Arten der Ausleihe, die unentgeltliche (Lernmittelfreiheit) und die entgeltliche (Ausleihe gegen Gebühr).
Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe):
Seit Dezember 2023 werden über die Schulen die Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) verteilt. Die Anträge können bis spätestens 15.03.2024 bei der Kreisverwaltung Germersheim eingereicht werden. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur in seltenen Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das Einkommen im Jahr die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Bei Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, beträgt die Einkommensgrenze bei
- einem Kind 26.500 Euro
- zwei Kindern 30.250 Euro
- drei Kindern 34.000 Euro
- vier Kindern 37.750 Euro
- zzgl. 3.750 Euro je weiteres Kind.
Bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze bei
- einem Kind 22.750 Euro
- zwei Kindern 26.500 Euro
- drei Kindern 30.250 Euro
- vier Kindern 34.000 Euro
- zzgl. 3.750 Euro je weiteres Kind.
Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, ist die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe) möglich. Hierzu werden die benötigten Zugangsdaten über die Schulen im Mai verteilt. Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de
Info:
Die Schulbuchausleihe der Kreisverwaltung Germersheim (Schulstraße 4, 76756 Bellheim) bleibt aufgrund der Inventur von Montag, 6. Mai bis Freitag, 10. Mai geschlossen.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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