Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz erklärt
Wie errechnet sich die 7-Tage-Inzidenz?
Corona. Als zentrale Meldestelle für meldepflichtige Infektionskrankheiten - darunter auch COVID-19 - hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Rheinland-Pfalz die Aufgabe, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innnerhalb der letzten sieben Tagen zu errechnen, dies zum einen für Rheinland-Pfalz im Gesamten aber auch für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte. Berechnet wird die 7-Tage-Inzidenz auf Grundlage der Meldedaten, die von den kommunalen Gesundheitsämtern erhoben werden. Die Berechnung dieses Inzidenzwertes orientiert sich an den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) und folgt einem festen Muster.
Meldedaten
Die 24 Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz übermitteln fortlaufend neue Fälle von COVID-19 an das Landesuntersuchungsamt. Hierbei legt das Gesundheitsamt das Meldedatum fest. Es ist definiert als Zeitpunkt, zu dem das Gesundheitsamt Kenntnis von einem Infektionsfall erhält und diesen im elektronischen Übermittlungssystem des RKI anlegt. Das Meldedatum ist somit nicht identisch mit dem Zeitpunkt (Datum) der Übermittlung des Meldefalles an das LUA. Der Übermittlungszeitpunkt kann im Einzelfall mehrere Tage später liegen, beispielsweise wenn das Gesundheitsamt nach dem Bekanntwerden eines Falles noch weiter ermitteln muss.
Hieraus ergibt sich, dass beim LUA jeden Tag Meldungen mit verschiedenen Meldedaten eingehen. Täglich um 14 Uhr weist das LUA die Zahl der insgesamt neu eingegangenen (übermittelten), laborbestätigten Fallmeldungen für das Land und seine Gebietseinheiten als Differenz zum Vortag aus. Hierbei muss beachtet werden, dass sich diese Differenz um jene Meldefälle reduziert, die im elektronischen Meldesystem in den letzten 24 Stunden durch die Gesundheitsämter solche Änderungen erfahren haben, dass sie nicht mehr zur Zählung kommen – so kann es etwa vorkommen, dass ein Fall nachträglich einer anderen Gebietseinheit zugeordnet werden muss, weil das Gesundheitsamt bei seinen Recherchen ermittelt hat, dass die erkrankte Person mit ihrem Hauptwohnsitz in einem anderen Landkreis gemeldet ist. Durch solche Überprüfungen und Datenbereinigungen der Gesundheitsämter kann es vorkommen, dass bereits übermittelte Fälle im Nachhinein korrigiert oder wieder gelöscht werden.
Berechnung der 7-Tage-Inzidenz
Die 7-Tage-Inzidenz wird aus der Zahl der Meldungen mit Meldedatum innerhalb der letzten sieben Tage ab dem Berichtstag berechnet. Aber nicht alle Meldungen, die in den zurückliegenden sieben Tagen als Differenz neu an das Landesuntersuchungsamt übermittelt wurden, fließen in diese Berechnung ein. Dies liegt daran, dass ein nicht unbedeutender Anteil von eingehenden Meldungen mit einem Meldedatum versehen ist, das nicht innerhalb dieses 7-Tageszeitraums liegt.
Da Außenstehende nicht das Meldedatum zu jeder einzelnen Meldung haben, ist für sie die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz nur annähernd möglich. Eine Berechnung auf Grundlage der Tagesdifferenz führt fast immer zu einer Überschätzung der Inzidenzwerte.
Nach welchem Muster des 7-Tage-Inzident bundesweit einheitlich berechnet wird, ist hier erklärt.
Die Diskrepanz zwischen Meldungen und Meldedatum und die auf lokaler Ebene vorgenommenen Korrekturen können auch zu unterschiedlichen Zahlen auf Landes- und Kreisebene führen. Der Landkreis Germersheim errechnet aus diesem Grund beispielsweise keine 7-Tage-Inzidenz mehr, sondern hält sich an die vom Land errechneten Zahlen. Tagesaktuelle Fallzahlen sind jedoch häufig auf Kreis- oder Stadtebene aktueller und damit verlässlicher.
Generell gilt, dass die 7-Tage-Inzidenz ein guter Richtwert ist, der angibt, in welche Richtung sich das Pandemie-Geschehen entwickelt, über die Exaktheit seiner Aussagekraft streiten Experten nicht zuletzt aufgrund der aufgezählten Faktoren.Wegen der geringeren Bevölkerung und der damit verbundenen Bezugsgröße für die Berechnung der Inzidenz machen sich kleinere Abweichungen in kleineren Kreisen und Städten mitunter stärker bemerkbar.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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