Findige Unternehmer sichern sich beliebte Pfälzer Wortmarke
Droht ein Krieg ums "Dubbeglas"?
Region. Der Aufschrei war heftig, als vor einigen Wochen eine Mitteilung die Runde machte, in der ein findiges Unternehmen bekannt gab, es habe sich die Wortmarke „Dubbeglas“ schützen lassen. Mittlerweile ist bekannt, das haben viele andere Firmen bereits vor Jahren getan – ein für Laien nicht so einfach durchschaubares europäisches Markenrecht macht dies möglich. Ist das alles also vielleicht gar nicht so schlimm – wird es in der Pfalz weiter Dubbegläser, die auch so heißen dürfen, und Merchandise-Artikel rund um das beliebte Trinkglas geben können? Oder bricht bald ein wichtiger Bereich des touristischen Marketings in der Region zusammen?
Das Gute vorweg: Das "Dubbeglas" als Glas wird es auch weiterhin überall geben - und es darf auch weiter "Dubbeglas" heißen. Die beantragte Eintragung als Glas wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt zurückgewiesen. "Das bedeutet aus meiner Sicht, dass 'Dubbeglas' ein freihaltungsbedürftiger Begriff ist, was bedeutet, dass man sich keine Wortmarke 'Dubbeglas' für ein Glas eintragen lassen kann, zumindest nicht wenn es einem Dubbeglas vergleichbar sein sollte. Sie können sich auch nicht das „Schoppenglas“ als Wortmarke für ein Glas eintragen lassen", sagt Rechtsanwalt Holger Kiefer aus Neustadt.
Vermarktung des Kulturguts geplant
Auch wenn das traditionelle Glas selbst von diesem Markenschutz nicht betroffen ist, sind es doch zahlreiche Produkte, die in der Vermarktung des pfälzischen Traditionsguts auf dem Markt sind: Getränkebehälter aus Metall etwa – auch ein „Dubbeglas-Pullover“ kann nun nicht mehr ohne eine Lizenzierung verkauft werden – in jedem Fall muss dann Geld an die Marken-Inhaber fließen, die Höhe der Lizenzgebühren muss zwar „angemessen“ sein, kann aber theoretisch frei festgelegt werden.
Schon in ihrer ersten Stellungnahme haben die Unternehmer Jeremy D. Frei und Andreas Steinbach angekündigt, der Markeneintragung keine Abmahnungswelle folgen zu lassen. „Grundsätzlich jedoch können sich Firmen bezüglich eines Markenlizenzvertrages gerne schon an uns wenden, um eben Markenrechtsverletzungen zu vermeiden und mit uns eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Wir haben aber auf keinen Fall vor eine befürchtete Abmahnwelle zu vollziehen, dies war und ist keinesfalls unser Antrieb, wir werden diese starke Marke mit besten Wissen und Gewissen aufbauen – dazu zählt aber eben auch, darauf zu achten, dass diese nicht missbräuchlich verwendet wird“, heißt es da. Was die Aussage genau bedeutet liegt wohl im Auge des Betrachters und bietet einiges an Interpretationsspielraum. Fest steht, zu jeder Markeneintragung gibt es eine Einspruchsfrist, diese ist im Falle der Wortmarke „Dubbeglas“ ohne Reaktionen verstrichen, so dass es für die zuständigen Ämter keinen Hinderungsgrund gab und Frei und Steinbach die Wortmarke zuzusprechen.
Wie ebenfalls einer Pressemeldung zu entnehmen planen die Unternehmer bereits diverse Designs und Produkte rund um das Dubbeglas - von Thermobehältern über Grillfässer, bis hin zu Kleidung und Modeschmuck. „Sicherlich wird es jedoch noch ein gutes Jahr dauern, bis wir erste eigene Produkte auf den Markt bringen werden“, sagen Frey und Steinbach.
Für eine starke, regionale Marke "Dubbeglas"?
Aber warum diese Aktion? „Aktuell werden allerorts Produkte angeboten, aus Bayern, sogar aus China - `Dubbeglas` ist nun eine regionale Marke! Produkte, die wir vertreiben, sollen - wie das Dubbeglas selbst - daher auch den Bezug zur Pfalz - nicht verlieren, wir denken das kann nur im Interesse aller Pfälzer sein“, sagen die findigen Unternehmer und stellen sich als „Retter des Pfälzer Kulturguts“ dar: „Wir beide sind tief mit der Pfalz verwurzelt und fanden es sehr schade, dass quasi jedermann sich des Namens `Dubbeglas` bedient - wie gesagt, ob aus China oder Bayern, jeder möchte damit Geld verdienen. Das Ganze sollte - pfälzisch strukturiert - von Statten gehen. Wir fanden es auch schade, dass es bisher kein Verband, Stadt oder Kreis es anging, diese Marke einmal schützen zu lassen. Daher haben wir uns gemeinsam entschlossen diese starke Marke zu gründen und etablieren“, so Jeremy D. Frey und Andreas Steinbach weiter. Aber ob eben diese Verbände, Städte und Kreise nun von der neuen Marke profitieren oder ihre Untätigkeit bitter bereuen werden, das bleibt erst einmal unklar - und liegt schlicht im Ermessen der Unternehmer und ihrer Kooperationsbereitschaft.
„Es besteht immer die Gefahr besteht immer, dass jemand eine gute Idee hat und diese umsetzt und lange Zeit auch nutzt. Dann kommt ein Dritter und trägt sich diesen Begriff als Marke ein und benutzt diese Marke auch. Dann kann der Markeninhaber natürlich seine Rechte geltend machen und für die bereits erfolgte Nutzung Schadensersatz und für die Zukunft Unterlassung der Nutzung verlangen. Oder man einigt sich für die Zukunft auf eine Lizenz. Aber es steht ja andererseits auch jedem frei, sich eine Idee oder eine Wortmarke für die genutzte Klasse eintragen zu lassen. Wer das nicht macht muss damit rechnen, dass ein Dritter auch auf diese Idee kommt, oder eine Idee einfach übernimmt. Ich sehe das Markenrecht eher als einen Vorteil, denn wenn man sich eine Marke eintragen lässt, entscheidet man selbst in der entsprechenden Klasse über die Nutzung - und es könnte auch kein Konzern mit der entsprechenden Marktmacht kommen und diese Idee wegnehmen", fasst Rechtsanwalt Holger Kiefer die Situation zusammen.
Allerdings: Nutzen muss man die Marke schon auch. "Einfach gesagt, wenn Sie einen Zeitraum von fünf Jahren verstreichen lassen ohne eine relevante Nutzung nachweisen zu können, kann ein Mitbewerber auch die Löschung der Marke beantragen", so Kiefer abschließend.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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