Beantragung der benötigten Unterlagen ab sofort möglich
Gemeinde Haßloch informiert rund um die Briefwahl
Dieser Tage werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Bis zum 05. Mai 2019 sollen alle Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung bekommen haben. Da es vorkommen kann, dass nicht alle Wahlbenachrichtigungen an einen Haushalt gleichzeitig zugestellt werden, sollten sich Betroffene, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erst nach dem 5. Mai beim Wahlamt der Gemeinde Haßloch melden.
Alle Wahlberechtigten, die am 26. Mai 2019 verhindert sind oder aufgrund der Vielzahl an Wahlbögen lieber per Briefwahl wählen möchte, können ab sofort den für die Briefwahl erforderlichen Wahlschein und die entsprechenden Unterlagen beantragen. Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
• schriftlich (hierfür am besten die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden)
• per Fax (06324/935 300)
• per E-Mail (wahlen@hassloch.de)
• persönlich ( im Bürgerbüro, Langgasse 64)
• online (www.hassloch.de/wahlen)
In allen Fällen muss dabei Name (alle Vornamen und Familienname), Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen, angegeben werden. Für den schriftlichen Antrag steht ein entsprechendes Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zur Verfügung. Eine telefonische Beantragung oder per SMS ist nicht möglich. Wer den Antrag für einen anderen stellen will, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person. Eine solche befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Bei korrekten Angaben (egal ob online oder auf herkömmlichem Wege) werden der Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen in der Regel bereits wenige Tage nach der Antragstellung entweder mit der Post zugestellt oder durch einen Boten überbracht.
Online-Antrag:
Der Antrag für die Briefwahl kann auch online gestellt werden. Hierzu sind die Angaben von der Wahlbenachrichtigung (erhält jeder Wahlberechtigte per Post) erforderlich. Der Link zum Online-Antrag ist auf www.hassloch.de/wahlen zu finden.
Beim Aufruf des Links öffnet sich ein entsprechendes Erfassungsformular. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen dann in dieses Formular eingetragen werden. Es besteht die Auswahlmöglichkeit sich die Unterlagen entweder nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift (z.B. Urlaubsadresse) senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält man automatisch einen Hinweis. Bei korrekten Angaben werden der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dann vom Bürgerbüro der Gemeinde Haßloch per Post an die angegebene Adresse zugestellt oder durch einen Boten überbracht.
Fristen:
Letzter Termin für einen Briefwahlantrag ist Freitag, 24. Mai 2019, 18:00 Uhr. Wenn die Unterlagen persönlich im Bürgerbüro beantragt werden, können diese auch direkt mitgenommen werden. Bitte beachten Sie dabei die Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Das Wahlamt im Rathaus ist neben den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses nur am Freitag vor der Wahl (24. Mai 2019) bis 18:00 Uhr geöffnet.
Rücksendung der Briefwahlunterlagen:
Bitte achten Sie darauf, die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich an die auf dem jeweiligen Wahlbrief angegebene Adresse zurückzuschicken oder dort abzugeben. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr eingehen, gelten als nicht eingegangen und sind quasi ungültig.
Für Rückfragen:
Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zur Wahl selbst steht das Wahlamt der Gemeinde (wahlen@hassloch.de) gerne zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten: Telefon: 06324/935285 oder Fax: 06324/935300.
Autor:Gemeindeverwaltung Haßloch aus Haßloch |
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