Entlastung HW Drosselbauwerk an der Rennbahnstraße
Rennbahnstraße mit Flutmulde
Im Auftrag der Gemeindeverwaltung Haßloch/Forstzweckverband fällen gerade Motorsägen an der Rennbahnstraße 10 000 m2 Mischwald. Eichen, Birken und 25 m hohe Kiefernbäume müssen weichen. Und das in Zeiten Klimaschutz und Bedarf nach Bäumen als CO2 Speicher. Es soll eine Flutmulde für Rehbachhochwasser entstehen. Vom neuen Bachlauf dürfen max. 3,1 m3/s als Durchfluss unter der Rennbahnstraße fließen. Der Rest soll „als Entlastung überschüssigen Hochwassers“ die Flutmulde aufnehmen. Plangenehmigt im Nov 2015 war eine „9 m breite Mulde parallel zur Rennbahnstraße in Richtung südlichem Gemeindewald“.
Die Abholzungen erfolgen z.Z. zwischen dem Parkplatz und parallel, direkt nördlich der geplanten Trasse. Erfolgte auch hier eine Genehmigungsänderung? Oder handelt es sich um eine weitere Rodungsmaßnahme mit 20 000 m3 Bodenaushub?
„Die Böschung des Rehbachbettes ist auf der Seite der Flutmulde (150 m) (..) mit einem Steinwurf aus Wasserbausteinen zu sichern“.
Das Drosselbauwerk unter der Rennbahnstraße muss den Abfluss in Ostrichtung bei Eintritt eines HQ100 auf 3,1 m³/s begrenzen. Die Dauer-Elektrische Steuerung ist „mit einer stromnetz-unabhängigen Alarmanlage auszustatten“.
Dadurch wird „deutlich mehr Wasser vom Rehbach zum Ranschgraben/Speyerbach-
System geleitet, gegenüber „im Istzustand“. Dies bewirkt vor allem entlang der L 529 (Holiday-Parkstraße) „größere Ausuferungen“. „Es kommt zur Überströmung der L 529, die ca. drei bis5 Tage lang dauert“. Im Ist-Zustand nur 1 Tag. Das überströmende HW fließt über das Ranschgraben System Richtung Speyer!
„Das überschüssige, zufließende HW staut sich vor der Drossel und ergießt sich in die südliche Waldfläche, die als Retentionsraum wirkt“. Warum erst hier und nicht bereits oberhalb ab Autobahn? So wirkten beim 1978er HW im Raum Haßloch 3,5 Km2 als Rückhalteraum (Foto) gegenüber der Flutmulde von 0,01 Km2 . Zitat aus 1986: „Dieser natürliche HW-Abschlag (über Südufer) bewirkte, dass unterhalb von Haßloch bis Schifferstadt nur begrenzte Überflutungen auftraten“. (HW-Schutz).
Warum darf sich das nicht wiederholen? Ja, warum? Dann ist die Bachverlegung nicht begründbar!!
Bemerkenswert:
Mit dem Antrag 2018 zum Neubau Trainingstrecke diente als Begründung: „Die Rehbachaue und große Flächen des südlich angrenzenden Waldes sind als Überschwemmungsgebiet Rehbach-Speyerbach festgesetzt. Das erstreckt sich von der Winzinger Scheide (NW) bis zum Rhein“.
Hier dient der Ordenswald als Neubau-Begründer, bei der Bachverlegung wäre er Neubau-Verhinderer.
Belege liegen vor.
Autor:Günter Moses aus Haßloch |
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