Hundesteuer
SPD Fraktion Haßloch beantragt Befreiung für Empfangende von Grundsicherung nach dem SGB II
Nachdem in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 14.April 2021 beschlossen wurde, die Haßlocher Jagdpächter:innen von der Hundesteuer zu befreien, stellt die SPD Fraktion den Antrag, die Empfangenden von Grundsicherung nach dem SGB II ebenfalls von der Bezahlung von Hundesteuer für den ersten Hund zu befreien.
"Gerade für diesen Personenkreis ist der Besitz eines Hundes oft die einzig motivierende Bereicherung um soziale Kontakte zu pflegen. Nur das Tier gibt die Möglichkeit, Freund:in und Ansprechpartner:in zu sein und schützt vor der Gefahr der sozialen Isolation dieser am Existenzminium lebenden Menschen.", so Ralf Trösch, Fraktionsvorsitzender der SPD Haßloch.
"Wir können nicht nachvollziehen, dass ein finanziell eher besser gestellter Personenkreis gegenüber Empfänger:innen von Grundsicherung bei der Befreiung von der Hundesteuer bevorzugt wird, deshalb haben wir den Antrag auf Befreiung der Jagdpächter:innen abgelehnt.", das sagte Beate Gabrisch, Fraktionsgeschäftsführerin der SPD in Haßloch.
Autor:Lara Gabrisch aus Haßloch |
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