Woher kommt unser Trinkwasser?
Wasserschutzgebiet wenig bekannt
Fortsetzung zu Artikel im WoBla vom 20.11.2020, Stichwort: Wasserschutzgebiete
Benzenloch Gemeindewerke Haßloch GWH
HLL stellt im Juli 2019 Antrag die „Einrichtung einer Wasserschutzkooperation“ und in der 23 Km2 Zone „Umstellung auf Bioanbau“. Hintergrund seien zu hohe Nitrat- und Nitritwerte.
September 2020 Antrag HLL an 1.Bgd. Meyer: „Sanierung der Altablagerungen Benzenloch.
1. In Absprache mit der Stadt NW mögen Landesmittel zur Altlastensanierung beantragt werden. 2. Die Sanierung der Altablagerungen möge in Absprache mit der Stadt NW sobald wie möglich in Angriff genommen werden“.
Beide Anträge blieben bei der Gemeindeverwaltung ohne Reaktion.
Oktober 2020: Stellungnahme der Stadt NW zur Ausweisung WSG Benzenloch:
„Da der Schutz des Trinkwassers eine hohe gesamtgesellschaftliche Bedeutung hat, begrüßt die Stadt die Neuausweisung“.
„In Anbetracht der aktuellen Klimaentwicklung, (..) mit steigendem Druck auf die Neustadter Grundwasserreserven erscheint eine Beibehaltung der zulässigen Förderung von jährlich bis zu 2 Mio. m³ Wasser der Stadt Neustadt als zu hoch“.
„Mit einer Reduzierung (..) wäre zum Einen dem nachhaltigen Erhalt der Grundwasserreserven gedient, zum Anderen könnte auch der Umfang des Schutzgebiets deutlich verkleinert (..) werden“.
„Eine Begrenzung auf max. 1,5. Mio./a (..) ergibt eine Verringerung der Schutzgebietsfläche (WSG)-Fläche um rund 5 km².
„In Anbetracht dessen, dass (..) die GWH noch über bestehende Wasserrechte für eine evtl. zusätzliche Trinkwasserentnahme im Haßlocher Mittelwald (MW) verfügt, (..) wird hier eine Beschränkung der Fördermenge auf 1,5 Mio. m³/a erbeten“. Gleichzeitig wird mit der „Errichtung einer gemeinsamen Verbindungsleitung eine gegenseitige Notwasserversorgung ermöglicht“.
Trinkwasserreserveschutzgebiet Mittelwald (MW) (Fotos)
Ende Schutzstatus: Dezember 2021, Neubeantragung-bisher keine.
Der Verein Bürgerengagement und eine polit. Gruppe im Rathaus weisen schon seit 5 Jahren auf die Bedeutung der Wassergewinnung im MW hin, z.B. am Tag des Wassers 2017, auch Anfragen bei GWH. Bisher verliefen alle Bemühungen im Sande.
Haßlocher Bürger informierten per Vortrag Organisationen in den Nachbardörfern, zu deren Verwunderung, über die Zusammenhänge der Haßlocher Wasserversorgung. Der Brunnen im MW reicht bis in 4. Schicht auf 240 m. Doppelte Tiefe gegenüber Brunnen im Benzenloch. Er befindet sich in eigener Gemarkung, in schadstofffreiem Gelände und es besteht Schutz vor Eintrag von oben.
Zur Trinkwassergewinnung im MW kommt das Gutachten des Geologischen Landesamtes aus dem Jahr 1987 zu einem positiven Ergebnis. Damals handelte die Rathausführungsebene nach dem Vorsorgeprinzip.
Februar 2016: Antrag HLL zu MW
Antwort Herr Schäfer, Tech. Leiter GWH, 24.3.2016: „Mit Blick auf die in der Vergangenheit erbrachten Leistungen (2 Studien erstellt, 240m Tiefbrunnen niedergebracht) und um das vorhandene Wasserrecht zu sichern, könnte die Nutzung des Brunnes im MW geprüft werden“.
Januar 2017: Antrag HLL: „Nutzung MW-Brunnen für Haßlocher Bevölkerung, WSG MW“
August 2018: Antrag HLL: „Mittelwald-Brunnen für die Zukunft erhalten, Infrastruktur“.
Antwort BM: „Der Versuchsbrunnen im MW ist von der Rehbachverlegung nicht betroffen (..) er bleibt in seiner jetzigen Form erhalten“. Was bedeutet dies? Er soll ja Trinkwasser fördern und nicht ein totes Rohr bleiben. Im Ordenswald lehnten die Entscheider ein gelegentliches Rehbach-HW in das Brunnengebiet wegen Gefährdung ab. Hier soll ein Permanentbachlauf unmittelbar neben dem bodengleichen Brunnenrohr ohne Folgen vorbeifließen? (Foto). Und mitten durch das Schutzgebiet!! Da haben besorgte Bürger etwas durchschaut! Übrigens der Leiter der Stadtwerke NW bescheinigte, dass bei „HW keine Gefahr für die Brunnen bestehe“!!
August 2019: Anträge HLL: Sicherung TW, Tiefbrunnen erhalten.
HLL-Antrag vom 29.07.2019 :
Anlass: Die Nitratbefunde Benzenloch bei Probe DP 2 zeigen 74mg/l und Probe DP3 gar 110mg/l. Auch die Nitritgehalte sind auffällig. Der orientierende Prüfwert liegt bei 50mg/l.
Antragsinhalt: Umstellung auf Bioanbau im WSG mit 23,2 Km2, Einrichtung einer Wasserschutz-Kooperation,
September 2020: Antrag HLL: Festsetzung eines WSG
1. Wasserschutzgebiet (WSG) im MW auf 7 Km2 festsetzen
2. Reduzierung WSG Benzenloch auf 16,2 Km2
Alle 5 Anträge seien ohne Echo geblieben, so das federführende Mitglied der HLL Thomas Barth. Von anderen politischen Gruppen seien keine Bemühungen zu vermelden.
Fazit: Die Gremien der Stadt kümmern sich zeitnah mit Bemühungen ums Trinkwasser.
Sogar um die Ausweitung des WSG für die GWH! Stadtverwaltung empfiehlt Wasser aus dem Mittelwald und dem dortigen Tiefbrunnen zu entnehmen. Damit wäre ein „Verzicht auf die Schutzzone III B“ mit ihrer enormen Ausdehnung möglich. Als Alternative regt die Stadtverwaltung eine „Kooperationsvereinbarung Grundwasserschutz mit den in der Zone liegenden Landnutzern / Grundstückeigentümern“ an.
Nichts dergleichen ist von Haßloch zu registrieren. Außer von wenigen aktiven Bürgern. „Schutz des Trinkwassers eine hohe gesamtgesellschaftliche Bedeutung“ so die Stadt. Eine öffentliche Behandlung von gewählten Gremien sollte daher auch in Haßloch zu erwarten sein. Stattdessen wird im nicht öffentlich tagenden Aufsichtsrat der GWH beraten, eine Institution für wirtschaftliche Thematik. Die Stadt Neustadt fordert gar die SGD Süd auf, eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Wann wurden in Haßloch öffentlich, umfassend die Bezieher in Iggelheim, Duttweiler und Haßloch übers „Trinkwassers, das eine hohe gesamtgesellschaftliche Bedeutung hat“ informiert?
Siehe: YouTube: Unser Wasser Haßloch
Autor:Günter Moses aus Haßloch |
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