Wege fehlen
Brandbekämpfung in der Kernzone des Pfälzerwaldes schwierig

Im Wald zurückgelassener Müll gilt auch als potentielle Brandursache. | Foto: W. G. Stähle
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Mainz / Hauenstein (Südwestpfalz). In der Kernzone des Biosphärenreservates Pfälzerwald fehle es an Wegen für die Brandbekämpfung, stellt der Landtagsabgeordnete Christof Reichert (CDU) fest. Das mache betreffenden Experten aus dem Landkreis Südwestpfalz Sorge. In einer Kleinen Anfrage wollte er deshalb wissen, wie die Vorgehensweise bei Waldbränden in diesen Bereichen wäre. „Die Antwort der Landesregierung bereitet mir viel Kopfzerbrechen“, schildert er. „Man geht nämlich in Mainz schlichtweg davon aus, dass es dort nicht brennen wird, und sieht deshalb keinen Handlungsbedarf.“

Aus bereits gemachten Erfahrungen bei Waldbränden wisse man, dass kein Gebiet ausgeschlossen werden kann, betont der Parlamentarier aus Hauenstein. „Insbesondere wenn Baumkronen brennen, wird das Feuer bei entsprechendem Wind weitergetragen und macht dann auch nicht vor der Kernzone im Pfälzerwald halt“. Die Antwort der Landesregierung sei diesbezüglich mehr als unbefriedigend.

„Unabhängig davon brauchen wir dringend eine Anpassung der Gefahrenklassen, an denen sich der Bedarf für die Feuerwehren ausrichtet. Das ist Grundlage für die Anschaffungen von notwendigen Fahrzeugen und Geräten, die dann auch vom Land bezuschusst werden müssen“, ergänzt Christof Reichert.

In seiner uns vorliegenden Kleinen Anfrage hatte sich Wanderfreund Reichert auf das Quellgebiet der Wieslauter bezogen. Dort seien früher zur Verfügung stehende Wege mittlerweile weitgehend zugewachsen und bei einem möglichen Brandfall mit Feuerwehrfahrzeugen nicht mehr befahrbar, begründet er und erkundigt sich, ob beabsichtigt sei diese wieder dauerhaft befahrbar zu machen.

Landesministerin Katrin Eder (B90/Grüne, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität) zeigt sich in ihrem Antwortschreiben überzeugt: „Waldbrände entstehen unter den hiesigen Bedingungen nicht natürlich, sondern durch das unmittelbare oder mittelbare Wirken des Menschen. Durch die Einschränkung des Betretungsrechtes auf markierte Wege ist daher die Kernzone bereits vor Waldbränden in denkbar weitgehendem Maße geschützt.“ Unabhängig davon sei die Waldbrandgefährdung durch die gegebenen Vegetationsverhältnisse in weiten Bereichen der Kernzone sehr gering. „Die Voraussetzungen für einen Waldbrand, der auf große Flächen ausgreifen könnte, sind daher in der Kernzone nicht gegeben“, lautet ihre Schlussfolgerung.

Autor:

Werner G. Stähle aus Hauenstein

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