Ratgeber ADFC
Fahrradunfall – was tun?
Annweiler, 11.10.2023 Gesundheitliche Schäden nach einem Fahrradunfall können zunächst unbemerkt sein, aber dann doch nach ein bis zwei Tagen deutlich spürbar werden. Spätschäden können auch erst nach Wochen oder Monaten auftreten. Ob mit oder ohne Fremdbeteiligung. Der ADFC LD-SÜW gibt die folgenden Tipps.
Überblick
1. Unfallstelle sichern und Verletzten helfen
2. Polizei zur Unfallaufnahme hinzuziehen
3. Personalien austauschen: ggf. Führerschein, Fahrzeugpapiere, KFZ-Kennzeichen sowie Name und Anschrift vom Personalausweis notieren, auch bei Radfahrenden und zu Fuß Gehenden
4. Telefonnummern von Zeugen aufnehmen
5. Ggf. die eigene Haftpflicht- oder bei einem Wegeunfall die gesetzliche Unfallversicherung informieren.
Unfallstelle sichern und Verletzten helfen
Polizei zur Unfallaufnahme hinzuziehen
Als Erstes stehen das Sichern der Unfallstelle und die Hilfe für Verletzte an. Bei Fremdbeteiligung sollte man unbedingt die Polizei zur Unfallaufnahme einschalten. Ein Fahrradunfall ist per se ein Unfall mit Personenschaden, auch wenn auf den ersten Blick keine Verletzung erkennbar ist. Schreckzustand und Adrenalinausschüttung verdecken oft die Schmerzempfindung bei Unfallverletzten. Auch ist es dem ADFC wichtig, dass Fahrradunfälle in der offiziellen Unfallstatistik auftauchen. Diese Statistik liefert wertvolle Argumente für die Notwendigkeit verbesserte sicherheitstechnischer Ausstattung gefährlicher Fahrradstrecken.
Um keine Nachteile bei der Schadenregulierung hinnehmen zu müssen, achten Sie sorgfältig und mit Nachdruck darauf, dass bei der polizeilichen Schadenaufnahme noch keine Schuldzuweisung dokumentiert wird. Berichten zufolge sind die Beamten gern schnell dabei, die Unfallursache dem Radfahrer oder der Radfahrerin zuzuweisen. Dieses aber ist nach Zeugenanhörung Aufgabe der Versicherer oder des Gerichts, sollte es zu Schadenersatzforderungen kommen.
Papiere zeigen lassen
Es besteht die Pflicht der Beteiligten auf Verlangen bestimmte Angaben zu machen. Von Kraftfahrenden sollte man sich Führerschein und Fahrzeugpapiere zeigen lassen, das KFZ-Kennzeichen sowie Namen und Anschrift notieren und von Zeugen die Telefonnummer. Bein Unfällen mit Radfahrenden oder zu Fuß Gehenden sollte man auf Vorlage des Personalausweises oder anderer Dokumente bestehen.
Versicherungen informieren
Geschädigte sollten nicht mit dem Fahrer oder Halter verhandeln, denn bei der Abwicklung kommt es erfahrungsgemäß zu Differenzen. Die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung ist über www.zentralruf.de schnell ermittelt und muss, wenn sie den Schaden übernimmt, auch die notwendigen Anwaltskosten ersetzen. Voraussetzung für die Schadenübernahme ist auch wieder die polizeiliche Unfallaufnahme.
Seine eigene Haftpflichtversicherung muss der oder die Radfahrende spätestens dann informieren, wenn die Gegenseite Ansprüche stellt, so der ADFC. Einen Wegeunfall meldet man auch der gesetzlichen Unfallversicherung, die für die Schule, Arbeitsstelle oder Hochschule zuständig ist.
Anwalt einschalten?
Um Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen, ist anwaltliche Hilfe dringend zu empfehlen. Fachanwälte für Verkehrsrecht werden bei Bedarf auch weitere Posten wie Verdienstausfall oder Krankenhaus-besuche von Angehörigen professionell geltend machen. Regelmäßige Arztbesuche bis zur abschließenden Schadenregulierung können bei Personenschaden Voraussetzung für vollumfängliche Leistungsübernahme sein. Die ADFC-Mitgliedschaft schließt Verkehrs-Rechtsschutz mit ein. Bei Unfallflucht tritt die Verkehrsopferhilfe ein.
Sachschaden geltend machen
Sachschäden am Fahrrad können nach Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten abgerechnet werden. Dem ADFC liegt ein Mustergutachten vor, das den Wertverlust des Fahrrads jährlich mit zehn Prozent abschreibt.
Autor:Michael Schindler aus Annweiler |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.