4. Kaiserslauterer Vorsorgetag am 12. Oktober im Rathaus

Besucherinnen und Besucher haben die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht 
 vor Ort beglaubigen zu lassen | Foto: Monster Ztudio/stock.adobe.com
  • Besucherinnen und Besucher haben die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht
    vor Ort beglaubigen zu lassen
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Kaiserslautern. Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine schwere Krankheit – plötzlich kann man nicht mehr selbst über das eigene Leben bestimmen. Doch wer darf Entscheidungen übernehmen, wenn man nicht mehr selbst über seine Angelegenheiten verfügen kann? Richtige Vorsorge in Form von Vollmachten oder Patientenverfügung zu treffen, wirft viele Fragen auf.

Daher veranstalten die Betreuungsvereine der Stadt Kaiserslautern gemeinsam mit der Betreuungsbehörde der Stadt Kaiserslautern am Donnerstag, 12. Oktober 2023, einen Vorsorgetag im Foyer des Rathauses in Kaiserslautern. In der Zeit von 12 bis 17 Uhr erhalten alle Bürger Informationen zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Entsprechendes Infomaterial und Vordrucke stehen ebenfalls zur Verfügung.

Noch immer gehen viele davon aus, dass in diesem Fall der Lebenspartner oder enge Verwandte automatisch die gesetzliche Vertretung übernehmen. Ein Irrtum! Ehepartner oder Kinder sind keine gesetzlichen Vertreter. Sie müssen erst als Bevollmächtigte benannt werden. Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertretungsmacht auf eine bestimmte Person übertragen werden. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung und ist vom Gesetzgeber ein bewusst gewolltes Instrument zur Vermeidung von Betreuungen.

Im persönlichen Gespräch mit den Mitarbeitern der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörde wird allgemein über die Verfügungen informiert. Gleichzeitig haben die Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht durch die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde (Stadt und Kreis) direkt vor Ort beglaubigen zu lassen. Der jeweilige Vollmachtgeber muss dazu persönlich anwesend sein und einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Für die Beglaubigung einer Unterschrift fällt eine Gebühr in Höhe von zehn Euro an. 

Informationsbroschüren und Vordrucke erhält man auch vorab bei den Betreuungsvereinen:

Betreuungsverein der AWO e.V. – Herr Jörg, Telefon: 0631 67963
Betreuungsverein des DRK e.V. – Frau Bürger, Telefon: 0631 800 93 141
Betreuungsverein der Lebenshilfe e.V. – Frau Förster, Telefon: 0631 414 707 89
Betreuungsverein des SKFM e.V. – Herr Simunic, Telefon: 0631 37 330 113

Autor:

Pressestelle Stadt Kaiserslautern aus Kaiserslautern

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