Beschluss von Bundestag und Bundesrat
Impfpflicht für Personal von Kliniken und Pflegeheimen kommt
Berlin. Bundestag und Bundesrat haben heute eine begrenzte Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken beschlossen. Bis zum 15. März 2022 müssen Berufstätige in dieser Branche Nachweise für den Status als geimpft oder genesen vorweisen.Darüber hinaus sollen in Zukunft auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheken die Impfung gegen das Coronavirus verabreichen dürfen.
Die jüngsten Änderungen am Infektionsschutzgesetz versetzt die Bundesländer in die Lage, im Bereich des öffentlichen Lebens weitreichendere Beschränkungen vorzunehmen. Bei entsprechendem Infektionsgeschehen sind nun Schließungen von Kultureinrichtungen, Restaurants, Bars und Clubs möglich. Zudem können Großveranstaltungen verboten und beispielsweise Zuschauer von Fußballspielen ausgeschlossen werden. rav
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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