Urteil im Prozess um die Polizistenmorde
Lebenslange Haftstrafe wegen zweifachen Mordes für Andreas S.

Andreas S. (im lila Hemd) wurde wegen zweifachen Mordes an zwei Polizeibeamten vom Landgericht Kaiserslautern zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt | Foto: Ralf Vester
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  • Andreas S. (im lila Hemd) wurde wegen zweifachen Mordes an zwei Polizeibeamten vom Landgericht Kaiserslautern zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt
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Kaiserslautern. Am Mittwochvormittag, 30. November, wurde vor dem Landgericht Kaiserslautern das Urteil im Prozess wegen der Polizistenmorde in Ulmet verkündet. Das Gericht verurteilte den Hauptangeklagten Andreas S. wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe und sah die besondere Schwere der Schuld als erwiesen an. Dadurch ist eine Entlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.

Beim Mitangeklagten Florian V. sah das Gericht zwar die Beihilfe zur Wilderei als erwiesen an, folgte aber dem Antrag der Staatsanwaltschaft, ihn im Hinblick auf den Hauptanklagepunkt freizusprechen.

"Wir respektieren das Urteil. Yasmin Bux und Alexander Klos fehlen, daran ändert sich nichts. Wir sind in Gedanken bei ihnen und den Hinterbliebenen", so Polizeipräsident Michael Denne.

Der Direktor der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz, Uwe Lederer: "In wenigen Wochen ist es ein Jahr her, dass Yasmin Bux und Alexander Klos in nach wie vor unfassbarer Weise aus dem Leben gerissen wurden. Die schreckliche Tat hat uns tief getroffen. Yasmin und Alexander werden in unser aller Erinnerung bleiben. Wir gedenken der beiden sowie weiterer 45 Kollegen an der am Campus Hahn errichteten Gedenkstätte für im Dienst getötete Kolleginnen und Kollegen."

Mit großer Betroffenheit und Trauer hatten die Polizeibediensteten auf den Tod ihrer Kollegen reagiert. Mehr als 20.000 Beileidsbekundungen, per Briefpost und in den Sozialen Netzwerken, haben die Polizei in den Wochen nach der Tat erreicht. Die Anteilnahme ging weit über die Grenzen von Rheinland-Pfalz und Deutschland hinaus. In Europa und auf der ganzen Welt drückten Menschen ihr Mitgefühl aus.

„Am 31. Januar 2022 stand Rheinland-Pfalz im Empfinden vieler Menschen für einen Moment lang still. Mit dem heutigen Urteilsspruch geht ein Prozess zu Ende, der zuvorderst die Angehörigen und Freunde, aber auch die Kolleginnen und Kollegen der getöteten Polizistin und des getöteten Polizisten sehr belastet hat. Ihnen wurde nicht nur ein geliebter Mensch genommen. Die schrecklichen Ereignisse kamen in der Erinnerung immer und immer wieder hoch“, so Ministerpräsidentin Dreyer.

„Es ist gut, dass das Gericht sein Urteil gesprochen hat. Das unermessliche Leid der Angehörigen kann das jedoch nicht lindern. Zwei Menschen fehlen. Ich bin in Gedanken bei den Hinterbliebenen und den Angehörigen unserer Polizeifamilie. Die große Zahl der Beileidsbekundungen hat gezeigt, wie sehr diese so brutale wie sinnlose Tat die Menschen bewegt hat“, sagte Innenminister Ebling.
Nach der Tat ging eine Welle großer Betroffenheit und Trauer durch die Polizei Rheinland-Pfalz, das Land und das gesamte Bundesgebiet. Weit über 20.000 Nachrichten erreichten die rheinland-pfälzische Polizei per Post, per Mail oder in den Sozialen Medien.

„Diese enorme Anteilnahme aus der Bevölkerung spendete in dieser schweren Zeit großen Trost. Gleichzeitig ist es aber auch ein Zeichen dafür, dass der weit überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger nicht nur hinter der Polizei steht, sondern in ihrer schwersten Stunde auch an ihrer Seite“, betonten Dreyer und Ebling. (rav/Polizeipräsidium Westpfalz/Staatskanzlei)

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Urteil im Prozess um den Polizistenmord vor dem Landgericht Kaiserslautern | Foto: Ralf Vester
Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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