Appell für das kommende Wochenende
Nicht wieder massenhaft in Wintersportgebiete strömen

Symbolfoto | Foto: Susanne Jutzeler, suju-foto / Pixabay
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Rheinland-Pfalz. Die rheinland-pfälzische Polizei wird auch an diesem Wochenende verstärkte Präsenz in den Ober- und Mittelzentren und den erfahrungsgemäß stark besuchten Ausflugszielen zeigen. Vor allem die Wintersportgebiete hat die Polizei in enger Abstimmung mit den örtlich zuständigen Ordnungsbehörden im Blick.

„Die Zeiten sind leider nicht geeignet, um in großer Zahl zu den Touristenmagneten zu strömen und in Massen die Skipisten zu nutzen. Überall in Rheinland-Pfalz gibt es auch vor der eigenen Haustür schöne Strecken, um die Natur zu genießen und sich zu bewegen. Es muss nicht immer das klassische Wintersportgebiet sein“, appellierte Innenminister Roger Lewentz an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. Jeder einzelne trage seinen Teil dazu bei, die Pandemie zurückzudrängen. Das Wochenende sei erst recht nicht dazu geeignet, es vor Inkrafttreten der nächsten Verordnung am Montag noch einmal besonders überschwänglich zu nutzen.

Die Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz, insbesondere im Bereich besonders betroffener Winter-Ausflugs-Regionen wie dem Erbeskopf (Polizeipräsidium Trier), der Hohen Acht (Polizeipräsidium Koblenz) und dem Donnersberg (Polizeipräsidium Mainz), werden zusätzliche Einsatz- und Kontrollmaßnahmen durchführen. Dabei werden sie von Kräften der Bereitschaftspolizei unterstützt. Neben der Einhaltung der Corona-Regeln, wozu auch die Überwachung der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Speyer, Frankenthal, Ludwigshafen und im Rhein-Pfalz-Kreis gehört, steht in den Wintersportgebieten auch das Verkehrsaufkommen und die Parksituation im Fokus. Von Freitag bis Sonntag unterstützt die Bereitschaftspolizei die Präsidien voraussichtlich mit insgesamt 265 Einsatzkräften im gesamten Land bei den Maßnahmen.

Die Polizei unterstützt die originär zuständigen kommunalen Vollzugsdienste bereits seit Beginn der Corona-Pandemie bei der Überwachung der Einhaltung der Verbote und Beschränkungen im Rahmen der Vollzugs- oder Amtshilfe und in Eilzuständigkeit. Im Jahr 2020 wurden alleine polizeiseitig insgesamt rund 27.900 Verstöße gegen die Corona-Bekämpfungsverordnungen registriert, darunter rund 12.200 Ordnungswidrigkeiten aufgrund unzulässiger Personenansammlungen im öffentlichen Raum, rund 9.300 Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, rund 3.500 Verstöße gegen das Abstandsgebot und 200 Straftaten. ps

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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