Vollzugsdienst kontrolliert illegale Prostitution - Appell an Immobilienbesitzer

Zu den Aufgaben des Kommunale Vollzugsdienstes Kaiserslautern zählen regelmäßige Kontrollen im Rahmen des Prostitutionsschutzgesetzes | Foto: Kim Rileit
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Kaiserslautern. Zu den Aufgaben des Kommunale Vollzugsdienstes Kaiserslautern zählen regelmäßige Kontrollen im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes. Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem auf der illegalen Prostitution im Sperrbezirk, da das Sexgewerbe in einem Wohngebiet verboten ist. Im vergangenen Jahr haben die Vollzugsbeamten insgesamt 94 Kontrollen im Stadtgebiet durchgeführt, bei 40 davon wurden Prostituierte im Sperrbezirk angetroffen. Da diese zumeist keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, musste die Stadtverwaltung Sicherheitsleistungen in Höhe von 5200 Euro einziehen. Diese werden fällig, um entsprechende Ordnungswidrigkeiten in einem Verfahren ahnden zu können. Dazu zählten neben den im Sperrbezirk angebotenen Diensten oft auch fehlende Anmeldebescheinigungen oder die gesetzlich geforderte gesundheitliche Beratung. Mehrfach wurde auch Sexarbeit ohne Kondom angeboten, was zum Schutz der Prostituierten und ihrer Kundschaft unzulässig ist.

Auch in diesem Jahr hat der Kommunale Vollzugsdienst bereits zahlreiche Kontrollen durchgeführt. Seit Jahresbeginn erfolgten 45 Kontrollen, in 26 der Fälle wurde sogenannte Wohnungsprostitution im Sperrbezirk ausgeübt. Alleine für die ersten sechs Wochen des neuen Jahres musste die Stadtverwaltung wieder Sicherheitsleistungen in Höhe von 5500 Euro erheben. Dabei fand die illegale Wohnungsprostitution überwiegend in Ferienwohnungen statt, die über diverse Buchungsportale angemietet wurden. Oftmals vermieteten die Eigentümer ihre Gebäude oder Wohnungen hierbei zunächst an Firmen oder Einzelpersonen, die diese dann mit Zustimmung des Eigentümers als Ferien- oder Monteurwohnungen untervermieteten.

Wie die Stadtverwaltung bekannt gibt, dürfen Wohnungen nach rheinland-pfälzischem Baurecht nur zu Wohnzwecken genutzt werden, eine gewerbliche Nutzung wie beispielsweise im Rahmen der Wohnungsprostitution ist nicht erlaubt. Vermieter und Eigentümer unterliegen einer Sorgfaltspflicht und stehen in der Verantwortung, Wohnungsprostitution in ihren Räumen zu unterbinden, wie einschlägige Gerichtsurteile ebenfalls bestätigen. Deshalb nimmt die Ordnungsbehörde regelmäßig Kontakt mit den Vermietern auf, um diese über die missbräuchliche Nutzung ihrer Immobilie zu informieren und sie auf ihre Sorgfaltspflicht bei künftigen Vermietungen sowie die zu erwartenden Sanktionen bei Zuwiderhandlung hinzuweisen.

Als Nebeneffekt werden bei den Kontrollen immer wieder auch Personen angetroffen, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Diese werden dann in die Zuständigkeit der Ausländerbehörde übergeben, die dann die entsprechenden Maßnahmen zur Beendigung des illegalen Aufenthaltes einleitet. red

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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