Präsenzunterricht für Grundschüler ab 22. Februar
Weiter Fernunterricht für die Klassen 5 bis 13
Rheinland-Pfalz. Die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen in den Grundschulen und der Unterstufe in den Förderschulen werden ab dem 22. Februar 2021 wieder in Präsenz unterrichtet. Der Unterricht findet als Klassenunterricht gemäß den Hinweisen vom 4. November 2020 statt. Wo ein Mindestabstand von 1,5 Meter aufgrund der räumlichen Situation nicht gewährleistet ist, werden die Lerngruppen geteilt und im Wechsel unterrichtet. Wo der Abstand auch ohne Teilung eingehalten werden kann, können ganze Klassen in durchgehender Präsenz unterrichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an den Präsenzphasen teilzunehmen.Für die Ganztagsschulen haben die im Schreiben vom 17. Dezember 2020 getroffenen Regelungen weiterhin Gültigkeit.
Auch in den Grundschulen und Förderschulen gilt die Maskenpflicht im Unterricht. Ausgenommen hiervon sind in den Förderschulen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen oder tolerieren können. Die Maskenpflicht soll den pädagogischen Erfordernissen und dem Alter der Kinder gemäß umgesetzt werden. Auf regelmäßige Maskenpausen ist zu achten. Die Lehrkräfte und die übrigen Betreuungspersonen an allen Schulen sowie die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen sollen medizinische Masken tragen. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 und der Unterstufe in den Förderschulen werden medizinische Masken empfohlen, es sind aber auch Alltagsmasken weiter zugelassen. Grund dafür ist, dass die jüngeren Kinder nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen weniger infektiös sind und medizinische Masken in Kindergrößen nicht überall verfügbar sind.
Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 13 wird der Fernunterricht fortgesetzt. Wenn es das Infektionsgeschehen und die weiteren Entwicklungen zulassen, sollen alle Jahrgänge im Wechselunterricht bald wieder in die Schulen kommen.Die Möglichkeiten zur Notbetreuung bleiben bestehen.
Für die Schülerinnen und Schüler vor Abschlussprüfungen bestehen die besonderen Regelungen fort; sie können unter Einhaltung der Abstands- und sonstigen Hygieneregeln in Präsenz unterrichtet werden.
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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