Wichtige Änderungen zum Jahresbeginn
Neue Werte in der Rentenversicherung

Foto: Pixabay

Deutsche Rentenversicherung. Zum Jahresbeginn 2019 ändern sich wieder wichtige Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt 2019 auf monatlich 6 700 oder jährlich 80 400 Euro. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge zur Rentenversicherung.
Wer nicht schon per Gesetz versicherungspflichtig ist und freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen möchte, kann 2019 jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1 246,20 Euro im Monat wählen. Für 2018 können frei-willige Beiträge noch bis 1. April 2019 gezahlt werden. Dann gelten auch die Werte aus 2018 (mindestens 83,70 Euro, höchstens 1 209,00 Euro monatlich).
Für 1956 geborene Versicherte, die die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten können, erhöht sich die Altersgrenze um zwei Monate auf 63 Jahre und acht Monate. Bei den anderen Altersrenten steigen die Altersgrenzen wegen der Rente mit 67 um einen weiteren Monat, sodass 1954 Geborene eine abschlagsfreie Regelaltersrente erst mit 65 Jahren und acht Monaten erhalten.
Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung bleibt 2019 unverändert bei 18,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 4800 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Am schnellsten geht das auf www.drv-rlp.de/beratung.ps

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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