Was ist der Fahrzeugschein? Was man über die amtliche Urkunde wissen muss
Was ist der Fahrzeugschein? "Ihre Papiere, bitte!" Wenn ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle diese Aufforderung ausspricht, will er neben dem Führerschein noch ein weiteres Dokument sehen: die Zulassungsbescheinigung Teil I, besser bekannt als Fahrzeugschein. Aber was ist der Fahrzeugschein? Neben Daten über den Fahrzeughalter enthält sie wichtige technische Informationen über genau dieses Fahrzeug und macht es somit unverwechselbar. Ausgestellt wird der Fahrzeugschein von der Zulassungsbehörde beim An- oder Ummelden eines Fahrzeugs.
Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I: Welche Bezeichnung ist die richtige?
Gemäß einer EU-weiten Richtlinie wurde 2005 aus dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil I, wobei nach wie vor beide Bezeichnungen korrekt sind. Auf dem Deckblatt der Zulassungsbescheinigung Teil I ist unter dem Titel in Kleinbuchstaben geschrieben und in Klammern gesetzt "Fahrzeugschein" zu lesen. Der Fahrzeugbrief, der nachweist, wer Halter des eingetragenen Fahrzeugs ist, wird seitdem Zulassungsbescheinigung Teil II genannt.
Schon gewusst?
Seit dem 1. Januar 2018 wird die dritte Version der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgegeben. Diese neuen Kfz-Papiere sind mit diversen Sicherheitsmerkmalen versehen, um sie gegen Fälschungen abzusichern. Dazu gehören unter anderem ein Wasserzeichen, fluoreszierende Fasern, ein unter UV-Licht sichtbarer Bundesadler oder auch ein Sicherheitscode. Die vor dem 1. Januar 2018 ausgegebenen Fahrzeugdokumente sind so lange gültig, bis der Gang zur Zulassungsbehörde, beispielsweise wegen eines Halterwechsels oder technischen Änderungen, erforderlich ist.
Welche Angaben enthält die Zulassungsbescheinigung Teil I?
Das Deckblatt des Fahrzeugscheins enthält das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs sowie Namen und Wohnort des Halters. Am unteren Rand wird zusätzlich auf Monat und Jahr der nächsten Hauptuntersuchung hingewiesen. Faltet man das dreigeteilte Dokument auf, sieht man auf den Seiten 2 und 3 Listen, bestehend aus Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen. Auf den ersten Blick sind diese Codes für Laien schwer zu enträtseln. Hilfreich ist da die Rückseite, auf der die einzelnen Positionen erläutert werden.
Wo ist was im Fahrzeugschein eingetragen?
Der Fahrzeugschein enthält detaillierte technische Angaben über das Fahrzeug, die nicht nur für den Halter, sondern auch für die Polizei oder den TÜV sehr wichtig sind. Je nach Fragestellung kann es um die Identifizierung des jeweiligen Fahrzeugs, dessen Alter und maximale Leistung gehen. Andere Inhalte sind die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung, die zulässige Reifengröße oder die Zahl der Personen, die in diesem Kfu Platz nehmen dürfen.
Einige Beispiele auf Seite 2:
Zeile 1: Datum der Erstzulassung (Feld B)
Zeile 3: Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Feld E)
Zeile 4: Fahrzeugmarke (Feld D.1)
Zeile 9: Handelsbezeichnung (Feld D.3)
Zeile 15: Kraftstoffart oder Energiequelle (Feld P.3).
Einige Beispiele auf Seite 3:
Zeile 1: Höchstgeschwindigkeit (Feld T)
Zeile 2: Länge in Millimeter (Feld 18)
Zeile 2: Breite in Millimeter ohne Spiegel und Anbauteile (Feld 19)
Zeile 10 und 11: Bereifung für bis zu drei Achsen (Feld 15)
Zeile 13: Farbe des Fahrzeugs (Feld R).
Was ist der Fahrzeugschein? Was ist, wenn technische Änderungen vorgenommen werden?
Die Angaben im Fahrzeugschein müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Das bedeutet, dass technische Änderungen der Zulassungsstelle angezeigt werden müssen, damit sie eingetragen werden können. Dafür ist neben dem Personalausweis auch der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) erforderlich. Wer sich mit einem Reisepass oder einem ausländischen Pass ausweist, muss zusätzlich die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes vorzeigen. Zu häufigen technischen Veränderungen gehören beispielsweise der Anbau einer Anhängerkupplung, eine Änderung von Hubraum oder Leistung oder der zulässigen Achslasten.
Welche Unterlagen werden bei einem Verkauf des Kfz mitgegeben?
Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sind amtliche Urkunden, die unter anderem bestätigen, dass das Fahrzeug über die Erlaubnis verfügt, am Straßenverkehr teilzunehmen. Sie gehören zu dem Fahrzeug und sollten dem Käufer ausgehändigt werden. Ebenso sollte eine Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE, für An- oder Umbauteile mitgegeben werden. Zu den Verkaufsunterlagen gehören auch die letzte TÜV-Bescheinigung und gegebenenfalls die Kennzeichen, wenn das Auto noch angemeldet ist.
Was muss man beim An- oder Abmelden eines Fahrzeugs dabei haben?
Wer ein Auto anmelden möchte, muss zuvor eine Kfz-Versicherung abschließen, die eine EVB-Nummer als Nachweis vergibt. Außerdem sind ein gültiger Ausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II und die letzte TÜV-Bescheinigung erforderlich. Um einen Neuwagen zuzulassen, benötigt man zusätzlich eine sogenannte CoC-Bescheinigung des Herstellers, wobei das in der Regel der Autohändler übernimmt. Beauftragt man jemand anderen mit dem Anmelden, muss derjenige eine schriftliche Vollmacht dabei haben und sich ausweisen können.
Um ein Auto abzumelden, muss man ebenfalls den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief dabei haben. Auch ein gültiger Ausweis oder Reisepass sind notwendig. Hinzu kommen die Kfz-Kennzeichen.
Das An-, Um- und Abmelden ist seit 2019 auch im Online-Portal der örtlichen Zulassungsstelle möglich.
Was tun, wenn der Fahrzeugschein verloren wurde?
Der Fahrzeugschein ist als Dokument fest mit dem jeweiligen Kfz verbunden. Das bedeutet, dass er immer mitgeführt werden muss. Bei Verlust ist man verpflichtet, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Wurde er gestohlen, muss bei der Polizei vorab Anzeige wegen Diebstahls erstattet werden. Von der Polizei erhält man auch eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle. Dort kann ein Ersatz des Fahrzeugscheins beantragt werden. Hierfür sind dieselben Unterlagen wie bei einer An-, Um- oder Abmeldung und eine Verlusterklärung erforderlich.
Was geschieht, wenn ich den Fahrzeugschein nicht dabei habe?
Pech gehabt! Als Fahrer ist man dazu verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil I bei jeder Fahrt dabei zu haben – und zwar im Original. Kann man sie bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, droht ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Sitzen hinter dem Steuer eines Fahrzeugs mehrere Fahrer, ist es keine gute Idee, dass jeder eine Kopie des Fahrzeugscheins mit sich führt. Solche Kopien werden in der Regel nicht von der Polizei akzeptiert. [lmo]
Schon gewusst?
Das An-, Ab- und Ummelden von Fahrzeugen ist auch online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung "i-Kfz" möglich. Eingeführt wurde sie von Januar 2015 bis September 2023 in vier Schritten. Wer diese Variante nutzt, kann sich den Weg zur Zulassungsstelle und etwaige Wartezeit sparen. Außerdem ist die Gebühr laut Bundesverkehrsministerium günstiger als am Schalter. Sofort nach der digitalen Zulassung kann das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen, weil als Nachweis ein digitaler Zulassungsbescheid gilt. Bis zu zehn Tage können Autofahrer ohne die amtlichen Dokumente und Plaketten fahren.
Weitere Informationen finden Sie auch beim Kraftfahrt-Bundesamt
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Autor:Monika Klein aus Kaiserslautern |
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